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Der politische Wind hat sich gedreht: Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine verpflichtende Elementarschadenversicherung geeinigt. Was zunächst nach einem überfälligen Schritt zur besseren Absicherung gegen Naturgefahren klingt, wirft bei näherem Hinsehen viele Fragen auf. Denn die Kombination aus gesellschaftlichem Schutzinteresse und wirtschaftlicher Realität verlangt nach einem differenzierten, ausgewogenen Umgang – nicht nach Aktionismus.

Opt-Out: Eine praktikable Brücke zwischen Pflicht und Freiheit

Der aktuelle Plan: Der Einschluss von Elementarschäden in Wohngebäudeversicherungen soll künftig zur Regel werden – mit einer aktiven Opt-Out-Option für Versicherte. Dieses Modell ist pragmatisch und bietet einen Kompromiss zwischen individueller Entscheidungsfreiheit und politischem Schutzauftrag. Zugleich soll die Regelung sowohl im Neugeschäft als auch im Bestandsgeschäft greifen: Neuverträge sollen künftig ausschließlich mit integrierter Elementarschadenabsicherung angeboten werden, während bestehende Verträge zu einem festgelegten Stichtag automatisch um diesen Baustein ergänzt werden. Damit wird die Absicherung zum neuen Standard, ohne auf ein vollumfängliches Zwangsmodell zu setzen. Allerdings: Auch mit Opt-Out muss die Prämie bezahlbar bleiben – sonst wird aus Schutzpflicht eine soziale Belastungsfalle. Und gerade in Risikozonen entlang von Flüssen oder in Überschwemmungsgebieten sind die Beiträge bereits heute teilweise so hoch, dass viele sich schlicht gar nicht versichern können oder wollen.

Pflichtversicherung ja – aber nicht ohne Risikodifferenzierung

Die Natur hält sich nicht an Gleichverteilung – also sollten wir es auch nicht tun. In der Praxis sind die Unterschiede beim Risiko gewaltig: Hanglage oder Siedlungsgebiet, Abflussklasse oder Bodenart – all das beeinflusst die Schadenwahrscheinlichkeit enorm. Eine flächendeckende Pflicht ohne ausreichende Differenzierung birgt die Gefahr, dass Prämien steigen, Risikobewusstsein sinkt und der Wettbewerb verzerrt wird. Wer das System stärken will, muss es fair gestalten.

Steigende Mieten im angespannten Wohnungsmarkt

Auch der Einfluss der Elementarschadenpflichtversicherung auf die Mieten ist offen. Zu befürchten ist, dass Vermieter die Mehrkosten der Elementarschadenversicherung direkt über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Dies könnte zu einem Anstieg der Mieten führen und die finanzielle Belastung für Haushalte, die ohnehin von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind, weiter verstärken.

Vorsicht: Kein Rückzug des Staates aus der Verantwortung

Ein ebenfalls oft übersehener Punkt: Wenn künftig (fast) jeder versichert ist, könnte sich die öffentliche Hand versucht fühlen, weniger in Prävention zu investieren – nach dem Motto „die Versicherer zahlen ja“. Das wäre fatal. Denn Versicherungen können Schäden abfedern, aber nicht verhindern. Hochwasserschutz, Flächenversiegelung, städtebauliche Vorsorge – all das bleibt Aufgabe des Staates. Eine Pflichtversicherung darf daher kein politischer Freifahrtschein zum Rückzug aus der Risikoabwehr sein. Ein modernes Risikomanagement beginnt nicht beim Schaden, sondern davor. Gebäudeschutz, bauliche Vorkehrungen, kommunale Frühwarnsysteme – all das gehört zur Gleichung. Nur wenn Prävention und Versicherung zusammengedacht werden, entsteht echter Schutz.

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Mehr Transparenz statt mehr Bürokratie

Als Versicherungswirtschaft sind wir grundsätzlich offen für neue Modelle, wenn sie praktikabel und nachhaltig sind. Doch mit jeder Pflicht wächst auch der Regelungsapparat. Damit die Elementarschadenversicherung nicht zur Bürokratiefalle wird – für Kunden wie für Unternehmen – braucht es klare Prozesse, digitale Schnittstellen und echte Transparenz. Auch hier ist die Politik gefordert, mit Augenmaß zu regulieren. Denn parallel zum Opt-Out-Modell ist eine regulierte Umsetzung geplant – ein Ansatz, der sinnvolle Grenzen setzen, aber nicht überregulieren darf. Wer sich schon jetzt hinsichtlich passender Lösungen informieren möchte, wird hier fündig: Wohngebäudeversicherung für Ihr Zuhause