Die aktuellen Zahlen des Versicherungsombudsmanns zeigen es deutlich. Beschwerden gegen Versicherungsvermittler bleiben die Ausnahme. Denn beim Großteil der 21.548 Verfahren beklagten sich die Verbraucher über den Versicherer. Dies war in 20.805 Fällen so. Das entspricht einem Anteil von 96,6 Prozent. Lediglich in 334 Fällen wurde sich über einen Vermittler beklagt. Das sind 16 Fälle beziehungsweise 5,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Von diesen 334 Beschwerden, die einen Anteil von schmalen 1,6 Prozent an der Gesamtzahl der Beschwerden ausmachen, waren allerdings nur 153 Beschwerden zulässig. Damit wurde etwa die Hälfte der Beschwerden über einen Versicherungsvermittler als unzulässig eingeordnet.

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Von den 153 Beschwerden wurden final nur 52 Beschwerden als ganz oder teilweise begründet bewertet. Ein verschwindend geringer Wert. Eine zentrale Frage bleibt allerdings unbeantwortet. Gegen wen richten sich die Beschwerden eigentlich konkret? Denn auch 2024 wurde keine Differenzierung nach Vermittlertypen vorgenommen. Technisch wäre das durchaus machbar. Die 52 begründeten Fälle könnten sich demnach auf Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten, Strukturvertriebe, Versicherungsberater, produktakzessorische Vermittler oder eben auch auf Makler beziehen.

„Setzt man die Zahl der registrierten Maklerinnen und Makler ins Verhältnis zu den wenigen begründeten Beschwerden, landet man bei geschätzten zehn bis fünfzehn Fällen pro Jahr – wenn überhaupt. Ich wette, es waren sogar noch weniger. Diese Zahlen bestätigen erneut, was wir seit Jahren beobachten: Unabhängige Makler arbeiten professionell und kundenorientiert. Beschwerden gegen sie bewegen sich statistisch im Nullbereich.“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

Der AfW nimmt die Veröffentlichung der Zahlen als Gelegenheit, um eine alte Forderung zu erneuern: mehr Differenzierung und Transparenz bei der Auswertung der Beschwerden. Gemeint sind hier insbesondere die Vermittlertypen. Denn ohne eine präzise Auswertung bleibt diese Einschätzung im Ungefähren.

Der Verband sieht in der fehlenden Differenzierung ein systematisches Problem. „Dass in einem stark regulierten Markt wie dem der Versicherungsvermittlung keine belastbare Beschwerdestatistik nach Vermittlertypen veröffentlicht wird, bleibt ein Mangel – gerade mit Blick auf politische Diskussionen über Qualität und Vergütung unabhängiger Beratung. Cui bono?“, so Wirth. Besonders im Kontext politischer Diskussionen um Vergütungsmodelle, Beratungspflichten oder Provisionssysteme sei eine saubere Datenlage unerlässlich.