Personen, die in der Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung.
Besonders Selbstständige sind davon betroffen. Die Vorteile einer Riester-Förderung (Zulagen und Steuervorteile) können nur dann genutzt werden, wenn der Ehepartner förderberechtigt ist und einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.

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