Grundsätzlich sind die gemeinschaftlichen Fahrtdienste für Vereine, die übergeordneten Verbänden angehören, abgesichert. Bedingungen sind:

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  • Beiträge wurden pünktlich entrichtet
  • Fahrt findet im Auftrag des Vereins statt
  • im Fahrzeug befinden sich Vereinsmitglieder, die im Auftrag des Vereins zu transportieren sind
  • Fahrer und Fahrzeug müssen alle versicherungs- und allgemeinrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können
  • Angaben, die die Dienstfahrt betreffen, müssen vor Fahrtantritt von Fahrer und Verein schriftlich festgehalten werden

Nichtmitglieder des Vereins sind versichert

Fahrer dürfen auch Nichtmitglieder des Vereins sein. Sind die genannten Bedingungen erfüllt, gilt auch für sie Versicherungsschutz. Für weitere Fahrzeuginsassen, die nicht als Fahrer tätig sind, besteht kein Versicherungsschutz. Diese sind nur über ihre private Versicherungen abgesichert.

Zu beachten ist weiterhin: Sind im Schadensfall mehrere Versicherungen zuständig (z.B. eine Insassenversicherung für Nichtmitglieder), müssen jeweils gesonderte Schadenmeldungen eingereicht werden. Ist der Verein nicht nicht in einem Verband organisiert, muss er sich selbst unfall- und haftpflichtversichern.

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Für selbstverschuldete Haftpflichtschäden kommt die Versicherung des Vereins nicht auf. Ob eine gemeinschaftliche Dienstreiserahmen-Versicherung oder eine Dienstkasko-Versicherung die bessere Alternative ist, sollte nach eingehender Beratung entschieden werden.