Haftungs-Schutz für Mofas
Seit März 2009 müssen Mofas und andere Kleinkrafträder blaue Kennzeichen nutzen. Ohne dieses Schild entfällt der Versicherungsschutz. Das bisherige schwarze Versicherungskennzeichen entfällt.
Wer noch immer ohne das neue blaue Versicherungskennzeichen mit seinem Moped oder Mofa am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar und ist nicht haftpflichtversichert.
Diese Versicherungs-Verordnung betrifft neben Mopeds und Mofas auch Quads und Minicars, die über maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum verfügen und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren können.
In dieser Fahrzeugklasse mussten die Versicherer im Jahr 2007 36.300 Haftpflichtschäden im Wert von rund 80 Millionen Euro regulieren. Damit ist die Schadenshäufigkeit doppelt so hoch wie bei Motorrädern.
Auch die Diebstahlquote stieg 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 Prozent.