Basistarif der PKV
Seit dem 01. Januar bestehen in Deutschland neue Regelungen zur Krankenversicherungspflicht. Wer nicht in den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist, muss eine private Versicherung abschließen.
Die Basistarife der privaten Krankenversicherungen bieten den gleichen Leistungsumfang wie die gesetzlichen Kassen.
Der Basistarif darf nicht verweigert werden, es dürfen keine Risikozuschläge angerechnet werden. Schwer- oder chronisch Kranke haben somit keine Leistungsausschlüsse zu befürchten.
Der Patient muss nach der Behandlung eine Rechnung zahlen, die er mit seinem Versicherungsträger abrechnet.
Wer z.B. als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, sollte prüfen lassen, ob sich ein Wechsel in den privaten Basistarif wirklich lohnt. Zu bedenken ist dabei, dass Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen bei den gesetzlichen Kassen mitversichert sind.
Für jüngere und gesunde Menschen, die sich privat versichern müssen, können Vollversicherungstarife besser sein. Diese bieten ein umfassendes Leistungspaket und sind häufig günstiger als der Basistarif.