Die Anforderungen an Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen sind hoch und gesetzlich geregelt. Diese Regelungen dienen dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb.

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Das Landgericht Hamburg muss sich derzeit mit einer Klage von AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., dem Wettbewerbsverein WiW und dem Branchendienst Versicherungstip gegen die Tchibo direct GmbH befassen.

Grund der Klage: Unzulässige Investment- und Versicheurngsvermittlung.

Über eine zum Vertrieb von Investmentfonds notwendige Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung verfügte Tchibo nicht. Inzwischen stellte Tchibo das Angebot ein - begründete diese Entscheidung allerdings mit dem rückläufigen Interesse der Kunden.

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Tchibo beruft sich in dieser Angelegenheit auf den " Tippgeber-Status" - dieser ist aber umstritten. Bereits 2008 war der Discounter Rewe mit seinem Versuch als "Tippgeber" Versicherungen an der Ladentheke zu verkaufen, gescheitert - auch damals hatte der AfW geklagt.