Versicherungsbedingungen erweitert
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet Urlaubsgarantie-Versicherten auch Leistungen, die z.B. aufgrund von Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel, nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Viele Reisende müssen mehrstündige Anfahrten mit Bahn und Bus in Kauf nehmen, bis sie den nächstgelegenen Flughafen erreichen, um dann zum gewünschten Reiseziel zu kommen.
Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel können hier fatale Auswirkungen haben. Ähnlich verhält es sich bei Verspätungen der Flugzubringer. Geraten Reisende ins Hintertreffen, können Kettenreaktionen entstehen, die am Ende sogar zum Verlust eines oder mehrerer Urlaubstage führen können.
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG bietet Reiseabbruch- (Urlaubsgarantie-) Versicherten erweiterte Leistungen.
Nach Abzug des Selbstbehaltes besteht für gebuchte und versicherte Angebote, die aufgrund der verspäteten Ankunft nicht wahrgenommen werden konnten, der Anspruch auf Erstattung aus der Urlaubsgarantie.
Diese Regelung betrifft auch die verspätete Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und natürlich alle anderen versicherten Gründe.
Nicht nur Übernachtungskosten sind erstattungsfähig: auch Gebühren für versäumte Golf-, Tennis- oder andere Kurse können übernommen werden.
Hanse Merkur Reiseversicherung AG