Bessere Einbindung der Versicherungswirtschaft gefordert
Die Früherkennung von Finanzmarktkrisen soll verbessert und das Aufsichtsrecht einheitlich angewandt werden. So die Kernpunkte im Konzept der Europäischen Kommission für ein neues Aufsichtssystem in der EU.
Der Ausbau der europäischen Finanzaufsicht sei begrüßenswert und werde unterstützt, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit.
Gleichzeitig bemängelte der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth, dass der Versicherungssektor bei der Früherkennung von Krisen nicht genügend eingebunden sei.
Die direkten Eingriffsmöglichkeiten der neuen Behörden in die nationalen Märkte lehnt der Verband ab - hier würden Zuständigkeiten im Aufsichtsbereich vermischt werden.
Die Vorschläge sehen zum einen vor, ein europäisches Gremium zur Überwachung der Finanzmarktstabilität zu schaffen (European Systemic Risk Board, ESRB).
Hier ist nach Auffassung des GDV der Versicherungssektor gegenüber den Banken zahlenmäßig deutlich unterrepräsentiert. Fürstenwerth wies darauf hin, dass Banken und Versicherungen fundamental unterschiedliche Geschäftsmodelle haben.
Fehle es in der neuen europäischen Aufsichtsstruktur an Versicherungsexpertise, bestünde die Gefahr, dass nicht ausreichend zwischen versicherungs- und bankenspezifischen Risiken differenziert werde.
Für die Versicherungsaufsicht im neuen europäischen Aufsichtssystem soll nach den Plänen der EU-Kommission künftig die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) verantwortlich sein.
Sie soll in bestimmten Situationen an den nationalen Behörden vorbei auf einzelne Unternehmen zugreifen können. „Dieser Vorschlag schafft für die Unternehmen mehr Unsicherheit und Aufwand als er einer schlanken, transparenten und effektiven Finanzaufsicht dient“, kritisiert von Fürstenwerth. „Der Mehrwert der neuen Finanzaufsicht liegt vor allem in einer einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht, nicht in einer Verdopplung bzw. Vermengung der Zuständigkeiten. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen auch weiterhin zentraler Ansprechpartner für die Unternehmen bleiben.“
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft"