"Qualitätsoffensive Verbraucherschutz"
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. forderten unlängst die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Finanzprodukten. Doch die geplante Umsetzung wirft viele Fragen auf.
Bereits vor einigen Wochen kündigte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner im Südwestfunk an, in der nächsten Legislaturperiode verbindliche Mindestqualifikationen für Finanzberater einführen zu wollen. Noch offen wäre, ob der Ausbildungsberuf „Finanzberater“ von den Kammern angeboten werden soll.
Zusätzlich soll ein Produktinformationsblatt entwickelt werden, anhand dessen die Anleger auf den ersten Blick erkennen können, welche Risiken sich hinter einem Produkt letztendlich verbergen. Kosten, Risiken und Renditeerwartung sollen schon auf der ersten Seite offengelegt werden.
Diese Zielsetzung erinnert an die viel diskutierte Broschüre „Ampelcheck – Geldanlage“ der Verbraucherzentrale Hamburg. Zwar darf diese wieder verkauft werden, wurde aber inhaltlich vom Landgericht Berlin scharf kritisiert. ( versicherungsbote berichtete )
Man darf gespannt sein, ob und wie es gelingt, hochkomplexe Finanzprodukte für den Verbraucher verständlich und nachvollziehbar darzustellen.
Nach der Mindestqualifikation für Finanzberater müsste auch die Mindestqualifikation für Verbraucher kommen. Schließlich sollen diese eine realistische Chance haben, die für sie richtigen Finanzprodukte aussuchen zu können und auf „Augenhöhe“ mit ihrem Vertragspartner verhandeln.
Insbesondere die bayrische Landesregierung erkennt die Finanzberatung als regulierungsbedürftig.
Sie erklärte den mündigen Verbraucher, der verantwortungsbewusst am Marktgeschehen teilnimmt und selbst entscheidet, zur Leitlinie ihrer Verbraucherpolitik. Ob Initiativen und geförderte Verbraucherorganisationen dafür ausreichen, bleibt zu bezweifeln.
Die Forderung Bayerns, auch auf europäischer Ebene einheitliche und klare Verhaltens- und Haftungsreglungen für Kapitalmärkte zu schaffen, ist insbesondere mit Blick auf den „Grauen Kapitalmarkt“ zu begrüßen.
Eine wirksame staatliche Kontrolle gibt es in diesem Bereich so gut wie gar nicht.
Weiterer Punkt im Maßnahmepaket zum Anlegerschutz ist die Intensivierung der Zusammenarbeit von Regierung und Verbraucherorganisationen.
Einige Branchendienste meldeten bereits, dass die Verbraucherzentrale Bayern Ende 2009 in die Anlageberatung einsteigen möchte.
Die Förderung der Finanzberatung durch unabhängige Träger gilt der bayrischen Landesregierung als Kernpunkt ihres Konzepts.
Immer wieder wird in diesem Zusammenhang von der Gefahr gesprochen, dass Anlageberater Produkte empfehlen würden, die in erster Linie dem eigenen Geldbeutel nutzen würden, statt die Bedürfnisse des Kunden zu berücksichtigen.
Weniger Berücksichtung erfährt die Frage nach der Mitarbeiterqualifizierung der Verbraucherzentralen. Auch wenn die Beratung nicht zu einem Produktkauf führen soll, können sich dennoch Haftungsfragen ergeben.
Michael Fiedler