Rechengrößen für Sozialversicherung 2010
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2008 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2010 zugrunde liegende Einkommensentwicklung in 2008 betrug in den alten Bundesländern 2,25 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,11 Prozent.
Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2008 in Höhe von 2,25 Prozent zugrunde gelegt.
Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.
Die wichtigsten Rechengrößen 2010 im Überblick:
Die Bezugsgröße , die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2010 auf 2.555 Euro/Monat (West) festgesetzt (2009: 2.520 Euro/Monat).
Die Bezugsgröße (Ost) im Jahr 2010 beträgt 2.170 Euro/Monat (2009: 2.135 Euro/Monat).
Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2010 auf 5.500 Euro/Monat (West) steigen (2009: 5.400 Euro/Monat).
Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt für das Jahr 2010 auf 4.650 Euro/Monat (2009: 4.550 Euro/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2010 auf 49.950 Euro festgesetzt (2009: 48.600 Euro).
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2010 auf 45.000 Euro (2009: 44.100 Euro).
Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 45.000 Euro jährlich (2009: 44.100 Euro) bzw. 3.750 Euro monatlich (2009: 3.675 Euro).
Rechengrößen der Sozialversicherung 2010 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat):
|
West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung |
5.500 Euro
(66.000 Euro) |
4.650 Euro
(55.800 Euro) |
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung |
6.800 Euro
(81.600 Euro) |
5.700 Euro
(68.400 Euro) |
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung |
5.500 Euro
(66.000 Euro) |
4.650 Euro
(55.800 Euro) |
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung |
4.162,50 Euro
(49.950 Euro) |
4.162,50 Euro
(49.950 Euro) |
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung |
3.750 Euro
(45.000 Euro) |
3.750 Euro
(45.000 Euro) |
Bezugsgröße in der
Sozialversicherung |
2555 Euro
(30.660 Euro) |
2170 Euro
(26.040 Euro) |