Steuerermäßigung soll vereinfacht werden
Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung angenommen, in der ausgeführt wird, wie die Mitgliedstaaten für in der EU ansässige Investoren die Gewährung einer Ermäßigung der Quellensteuer auf Erträge aus Dividenden, Zinsen und anderen Wertpapieren aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern können.
In der Empfehlung werden auch Maßnahmen zur Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse bei Wertpapieranlagen von Finanzinstituten vorgeschlagen, wobei aber gleichzeitig die Steuereinnahmen vor Fehlern und Betrug geschützt werden sollen. Damit erhalten die Mitgliedstaaten Leitlinien dazu, wie sie sicherstellen können, dass mit den Verfahren zur Prüfung des Anspruchs auf Steuerermäßigung das Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt wird.
Ziel ist es, grenzüberschreitende Wertpapieranlagen im Binnenmarkt zu fördern. Dafür müssten die Mitgliedstaaten ihre Verfahren zur Quellensteuererleichterung vereinfachen, erklärte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie McCreevy.
Gebietsfremde Anleger sollen dadurch die ihnen zustehenden Steuererstattungen rascher erhalten und Finanzinstitute nicht durch Steuervorschriften abgehalten werden, derartige grenzüberschreitende Anlagen mitzuverwalten.
Dennoch müssen den Mitgliedsstaaten Möglichkeiten gegeben werden, ihre Steuersysteme vor Fehlern und Betrug zu schützen.
Die Empfehlung enthält Lösungen dafür, wie diese gegensätzlichen Erfordernisse miteinander in Einklang gebracht werden können.
In der Empfehlung wird angeregt,
- dass die Mitgliedstaaten Quellensteuererleichterungen für Erträge aus Wertpapieren im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen oder innerstaatlichem Recht an der Quelle und nicht im Wege von Erstattungen anwenden;
- dass die Mitgliedstaaten schnelle und standardisierte Erstattungsverfahren anwenden, wenn sie die Erleichterung nicht an der Quelle gewähren können, etwa weil der Anleger nicht alle erforderlichen Angaben vorgelegt hat, und es werden mögliche Bestandteile dieser Erstattungsverfahren aufgezählt;
- dass die Mitgliedstaaten neben Aufenthaltsbescheinigungen andere Nachweise des Anspruchs des Anlegers auf Steuererleichterung zulassen;
- wie die Mitgliedstaaten Finanzintermediäre daran beteiligen können, die Ansprüche der Anleger vorzubringen, und insbesondere, wie die Verfahren ablaufen könnten, wenn in verschiedenen Mitgliedstaaten eine Kette von Finanzintermediären zwischen dem Aussteller der Wertpapiere und einem Begünstigten besteht;
- dass die Mitgliedstaaten verstärkt die Vorlage von Unterlagen in elektronischem Format anstelle von Papierunterlagen gestatten;
- dass die Mitgliedstaaten bei der Formulierung der Anforderungen an den Nachweis des Anspruchs auf Steuerermäßigung risikobezogen vorgehen;
- dass die Mitgliedstaaten Einzelaudits oder gemeinsame oder sogar externe Audits vornehmen könnten, um zu prüfen, ob die Finanzintermediäre die ihnen im Einklang mit dieser Empfehlung eingeführten Pflichten erfüllen;
- mit den Mitgliedstaaten Follow-up-Diskussionen über die Umsetzung der Empfehlung zu veranstalten;
- die bestehenden Kanäle für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt zu nutzen und neue Kanäle zu erforschen.
Hintergrund
Die Steuergesetze der Mitgliedstaaten regeln normalerweise die Quellensteuer auf Dividenden und Zinserträge, die gebietsfremden Anlegern zufließen. Diese Quellensteuer wird oft im Rahmen der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mitgliedstaaten ermäßigt, wenn beide Vertragsparteien vereinbaren, die Besteuerungsrechte aufzuteilen. Einige Mitgliedstaaten wenden zusätzlich einseitig auf Wertpapiererträge, die an ausländische Anleger gezahlt werden, eine Quellensteuerermäßigung oder -befreiung an, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Allerdings sind die Verfahren zur Überprüfung des Anspruchs auf Ermäßigung der Quellensteuer häufig so kompliziert und zeitaufwändig, dass die Anleger auf die ihnen zustehenden Ermäßigungen verzichten oder sogar davon abgehalten werden, im Ausland zu investieren. Außerdem berücksichtigen diese Verfahren nicht immer das moderne vielschichtige finanzielle Umfeld mit einer Kette von Finanzintermediären in verschiedenen Ländern zwischen dem Aussteller der Wertpapiere und dem Anleger. Wie in einer Studie der Kommissionsdienststellen dargelegt, belaufen sich die Kosten für die Rückforderungsverfahren auf etwa 1,09 Mrd. EUR im Jahr und die der nicht in Anspruch genommenen Steuererleichterungen auf jährlich 5,47 Mrd. EUR.
Das Volumen der grenzüberschreitenden Wertpapierbestände in der Europäischen Union belief sich im Jahr 2006 auf 16,7 Billionen Dollar, davon 6,4 Billionen in Eigenkapitaltiteln und 10,3 Billionen in Schuldtiteln. Dies entspricht über 50 % des weltweiten Volumens, bezogen sowohl auf die Herkunft als auch auf die Bestimmung der Anlagen.
Europäische Kommission