Bilanzierungsstandard für Versicherungen notwendig
Presseberichte, denen zufolge das IASB Versicherungsunternehmen künftig erlaubt, einen Teil ihrer Aktien aus der Ergebnisrechnung "auszulagern", werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft als falsch zurückgewiesen.
Unter anderen hatte die Financial Times Deutschland (FTD) von einem "großen Lobbyerfolg für die Versicherungswirtschaft" berichtet. Die teilweise "Auslagerung" von Aktien aus der Ergebnisrechnung ermögliche es den Versicherern, ihre Aktienquote von derzeit unter zehn Prozent zu erhöhen, da die Gefahr, einen Wertverfall der Papiere vierteljährlich als Verlust verbuchen zu müssen, durch die Regelung abgewendet sei.
Der GDV nahm rasch zu den Vorwürfen Stellung. In einer Pressemitteilung wies der Verband darauf hin, dass sich kurzfristige Wertschwankungen aus Aktien im Eigenkapital der Unternehmen auswirken und in den Anhangangaben detailliert zu erläutern sind.
Für deutsche Versicherer seien unverändert die bilanziellen Regelungen des Handelgesetzbuchs (HGB) Grundlage.
Die Behauptung, dass Versicherungsunternehmen Aktienrisiken im Wege der ergebnisneutralen Bilanzierung "verstecken" können sollen, entbehre hingegen jeder Grundlage.
Ein Bilanzierungsstandard für Versicherungen werde dringend benötigt.
GDV