Nach knapp dreiwöchigen Verhandlungen einigten sich CDU/CSU und FDP auf einen Koalitionsvertrag. So schnell verliefen keine bisherigen Verhandlungen.
Ob das auch für die Qualität der Vereinbarungen spricht, bleibt abzuwarten.

Die wichtigsten Punkte des 128 Seiten Vertrages haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Eine der größten "Baustellen" für die neue Regierung wird die Gesundheitspolitik .
Grundtendenz: Gesundheits- und Pflegeleistungen außerhalb des gesetzlich finanzierten Bereichs sollen ausgebaut werden.

Die Gesundheitskosten sollen von den Lohnnebenkosten entkoppelt werden.
Der Arbeitgeberanteil bleibt fest; die Beiträge für Arbeitnehmer sollen einkommensunabhängig gestaltet und ggf. sozial ausgeglichen werden.

Weitere wichtige Punkte:
  • Wechsel in die PKV nach einmaligen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Anpassung der GOÄ und GOZ

Dem Pflege-Bereich soll eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit zu Grunde gelegt werden, die nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern verstärkt auch Betreuungsbedarf z.B. infolge von Demenzerkrankungen, berücksichtigt.

Als Ergänzung zur Umlagefinanzierung soll eine verpflichtende kapitalgedeckte Pflegeversicherung eingeführt werden. 


Die Förderung der privaten Altersvorsorge soll ausgebaut werden.
Vorgesehen ist ein einheitliches Rentensystem Ost/West, eine regelmäßige Anpassung der Pfändungsfreigrenzen in der Altersvorsorge für Selbstständige und eine Vereinfachung der Eigenheimrente.

Insgesamt sollen die Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent des Lohns bleiben.


Im Bereich der Finanzdienstleistung soll die Haftung für Produkte und Vertrieb verschärft werden.
Ähnlich wie bei Versicherungsvermittlern sollen einheitliche, verpflichtende Standards bezüglich Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht für Finanzberater und Vermittler eingeführt werden.
Wesentliche Bestandteile und sämtliche Kosten (Provisionen und Rückvergütungen) eines Finanzproduktes sollen für den Kunden schnell ersichtlich und verständlich sein.

Haftung und Verantwortung prägen auch die Vorhaben zur Regulierung des Finanzmarktes .

Auf nationaler und internationaler Ebene sollen Ordnungsrahmen geschaffen werden. Das Ziel:
Es darf kein Finanzmarktprodukt,-akteur und -markt mehr geben, der nicht reguliert und beaufsichtigt wird.
Im Einzelnen bedeutet das:
  • mehr Eigenkapital bei "systemrelevanten" Banken
  • eine "Kreditklemme" soll vermieden, IFRS und Basel II abgemildert werden
  • eine Abhängigkeit des Staates von Banken soll verhindert werden
  • internationales Regelwerk für z.B. Hedge-Fonds und deren Manager
  • Ratingagenturen dürfen nicht zugleich Finanzprodukte entwickeln, vertreiben und bewerten
  • eine europäische Ratingagentur soll aufgestellt werden
  • eine Stiftung "Finanzprodukte" soll etabliert werden; Vorbild: Stiftung "Warentest"
Weitere Vorhaben:
  • Markt für Beteiligungsunternehmen soll gestärkt werden. Es soll ein einheitlich attraktiver Wagniskapitalmarkt entstehen.
  • Stärkung von Real Estade Investment Trusts