Kfz-Versicherung - Leistung vor Beitragshöhe
Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, sehen sich einer Vielzahl von Tarifen und Rabatten gegenüber. Damit Sie Ihre Kunden umfassend über einige wichtige Begriffe aufklären können, haben wir eine entsprechende Info-Liste zusammengestellt.
Wer seinen Kfz-Versicherungsanbieter oder -tarif wechseln möchte, sollte diese Entscheidung nicht allein von der Beitragshöhe abhängig machen.
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Auf diese Leistungen sollte besonders geachtet werden:
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Mallorca-Police
Damit wird eine Zusatzhaftpflicht für Mietwagen im Ausland bezeichnet. Übersteigt ein Schaden die abgeschlossene Deckungssumme für ein Mietfahrzeug im Ausland, muss der Mieter die Differenz zahlen.
Ist eine "Mallorca-Police" vorhanden, übernimmt diese die Differenz. -
Autoinhaltsversicherung
Abgesehen von Geld oder Schmuck, sind Gegenstände, die Fahrer und Mitfahrer zum persönlichen Gebrauch mit sich führen, versichert. -
Ersatz für mitbeschädigte Aggregate
Kabelschäden durch Kurzschluss und Folgeschäden angeschlossener Aggregate werden ersetzt. -
Brems- und Betriebsstoffe
Müssen aufgrund eines Schadens Betriebsstoffe ersetzt werden, übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten. Kraftstoff ist ausgenommen. -
Erweiterung Elementarschäden
Auch Schäden, die durch Lawinen oder Erdrutsche auftreten, werden eingeschlossen. -
Schlösseraustausch
Kommen Schlüssel abhanden oder werden gestohlen, zahlt die Versicherung in der Teilkasko den Austausch von Schlössern und Schlüsseln. -
GAP-Versicherung
Endet der Leasingvertrag vorzeitig wegen Totalverlust oder -schaden, wird der Wiederbeschaffungswert und die Differenz aus höherer Restleasingforderung ersetzt. -
Resteverwertung und Entsorgung
Der Versicherer zahlt die Entsorgung, wenn nach der Zerstörung eines Fahrzeugs kein Veräußerungserlös aus Rest- und Altteilen erzielt werden kann. -
Sonderausstattung
Bis zu einem vereinbarten Höchstwert, werden Zubehör und Fahrzeugteile mitversichert. -
Grobe Fahrlässigkeit
Handelt der Versicherte grob fahrlässig, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Einige Anbieter verzichten innerhalb gewisser Grenzen (Alkohol, Drogen) auf diese Möglichkeit. -
Partnerwerkstatt
Versicherer bietet zusätzliche Serviceleistungen, wenn eine unfallbedingte Reparatur in der Partnerwerkstat des Versicherers stattfindet. -
Kaufwertentschädigung
Nach Erstzulassung zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung bei Totalschaden oder -verlust. -
Schadenrückkauf
Bereits kleinere Schäden wirken sich negativ auf die SF-Klasse aus. Ein Schadensrückkauf kann lohnend sein. -
Rabattschutz
Verhindert nach einem Unfall die Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse. -
Rabattretter
Bei langjähriger Schadenfreiheit, bleibt der Rabatt (nicht aber die SF-Klasse) erhalten. -
Abzug "Neu für Alt"
Einige Versicherer verzichten teilweise oder vollständig darauf, einen dem Alter und der Abnutzung entsprechenden Abzug bei den Kosten für Ersatzteile und Lackierung vorzunehmen. -
Zulassungs- und Überführungskosten
Überführungs- und Zulassungskosten des Ersatz-Pkw werden im Fall eines Totalschadens oder -verlustes ersetzt. -
erweiterte Wildschweinklausel
Ist diese Klausel vereinbart, zahlt der Versicherer nicht nur bei Zusammenstössen mit Haarwild, sondern auch bei Unfällen mit Ziegen, Katzen, Hunden, Pferden, Rindern oder Schafen. -
Marderbisse
Unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden sind versichert. Bei Folgeschäden, Umfang und Leistungen bestehen große Unterschiede. -
Werkstattbindung
Im Gegenzug zu Rabatten, Garantien und zusätzlichen Services verzichtet der Versicherte im Schadenfall auf freie Werkstattwahl und verpflichtet sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers in Anspruch zu nehmen.