Kommen Fahrzeuginsassen bei einem Unfall zu Schaden, haben sie Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber der Haftpflichtversicherung des Halters. Ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht, spielt keine Rolle.

Der Fahrer selbst kann nur mit einer Entschädigung rechnen, wenn er den Schaden nicht selbst verschuldet hat und/oder ein Schädiger feststellbar ist.

Hier schützt eine Fahrer-Unfallversicherung. Bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstsumme werden Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für Folgeschäden (Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe) übernommen.
Im Todesfall werden Leistungen an Hinterbliebene gezahlt.

Achtung:

Nur wenn der Besitzer des Fahrzeugs selbst am Steuer saß und in einen Unfall verwickelt wurde, besteht Versicherungsschutz.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ebenso ausgeschlossen wie Unfälle, die unter Alkohol/ Drogeneinfluss zu Stande kamen. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer/ Besitzer nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Bei einigen Anbietern werden Fahrer unter 23 Jahren und auch Fahrer, die älter als 65 Jahre sind, nicht versichert.

Weiterhin zu bedenken:

Hat der Fahrer eine private Unfallversicherung und eine BU-Versicherung abgeschlossen, lohnt sich eine Fahrerunfallversicherung für ihn nicht.
Eine Risikolebensversicherung gewährleistet auch bei Unfalltod finanzielle Leistungen für die Hinterbliebenen.