"Generationenvertrag funktioniert"
"Die Rentenfinanzen sind trotz der demographischen Herausforderung gesichert", sagte der Minister für Arbeit und Soziales, Dr. Franz Josef Jung. Anlass war der Entwurf des Berichts der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, den das Bundeskabinett am 18. November beschlossen hat.
Die wichtigsten Aussagen und Daten im Überblick:
- Der Rentenversicherungsbericht enthält insbesondere eine Darstellung der Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten 15 Jahren.
- Zum Ende des Jahres 2009 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 15,9 Mrd. Euro erwartet. Dies entspricht fast einer Monatsausgabe (exakt: 0,96 Monatsausgaben). Wegen der Krise wird die Nachhaltigkeitsrücklage in den Folgejahren zunächst zwar bis auf 0,7 Monatsausgaben Ende des Jahres 2011 abgebaut. Ab 2012 erfolgt dann jedoch wieder ein Aufbau.
- Der Beitragssatz bleibt infolgedessen bis zum Jahr 2014 stabil bei 19,9 Prozent. Dann hat die Nachhaltigkeitsrücklage in den Vorausberechnungen ihre gesetzliche Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben erreicht und der Beitragssatz sinkt auf 19,8 Prozent im Jahr 2015 und dann weiter auf 19,4 Prozent im Jahr 2016 ab. Auf diesem Niveau verbleibt er bis zum Jahr 2020. Anschließend steigt der Beitragssatz wieder an, zunächst auf 20,2 Prozent im Jahr 2021, dann auf 20,5 Prozent im Jahr 2022. Im Jahr 2023 beträgt der Beitragssatz schließlich 20,6 Prozent.
- Die Renten steigen nach den Modellrechnungen, über den gesamten Vorausberechnungszeitraum bis zum Jahr 2023 betrachtet, um durchschnittlich gut 1,6 Prozent pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt auf 47,0 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 46,2 Prozent im Jahr 2023 ab.
- Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Beitragssatz im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum des Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2020 nicht höher als 20 Prozent und danach nicht höher als 22 Prozent sein. Das Sicherungsniveau vor Steuern muss im selben Zeitraum bis zum Jahr 2020 mindestens 46 Prozent und danach mindestens 43 Prozent betragen. Durch diese Grenzwerte wird gewährleistet, dass die älteren Generationen auf eine angemessene Absicherung im Alter vertrauen können, ohne dass die jüngeren Generationen durch die Aufwendungen für ihre eigene Altersvorsorge überfordert werden. Die Modellrechnungen des vorliegenden Rentenversicherungsberichts zeigen, dass die Beitragssatz- und Niveausicherungsgrenzen eingehalten werden.
- In den Modellrechnungen gewährleistet die Rentengarantie, dass es im Jahr 2010 nicht zu einer Rentenkürzung kommt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dies die Folge der Annahme einer negativen Lohnentwicklung im Jahr 2009 ist, die heute noch nicht feststeht. Ob die Rentengarantie bei der Rentenanpassung 2010 tatsächlich zur Anwendung kommen wird, kann erst Mitte März 2010 festgestellt werden, wenn die statistischen Daten zur Lohnentwicklung für die Rentenanpassung vorliegen.
- Gemeinsam mit der betrieblichen und der staatlich geförderten privaten Zusatzvorsorge bildet die umlagefinanzierte gesetzliche Rente ein starkes, zukunftsfestes Alterssicherungssystem. Während Renten und privates Altersvorsorgevermögen in vielen anderen Ländern durch die Kapitalmarkturbulenzen stark geschmälert wurden, sind in Deutschland durch das Drei-Säulen-Modell die Risiken wirksam minimiert und die Renditechancen besser austariert. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch weiterhin die zentrale Säule der Alterssicherung. Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht es jedoch für jede und jeden einzelnen erforderlich, stärker als in der Vergangenheit zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, um den gewohnten und gewollten Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die angebotenen umfangreichen staatlichen Fördermöglichkeiten können und sollen hierzu genutzt werden.
Rentenversicherungsbericht 2009