Verbindliche Gebührenordnung gefordert
Als die Financial Times Deutschland schrieb, dass das Provisionsverbot kippen würde, ließen heftige Reaktionen nicht lange auf sich warten. Der AfW forderte die Aufhebung der Wettbewerbsschranke, die Schutzvereinigung deutscher Versicherungsvermittler e.V. befürchtete die Zunahme von Falschberatung. Mit der Forderung nach einer verbindlichen Gebührenordnung führt der Maklerpool Invers GmbH einen neuen Aspekt in den Diskurs ein.
Auslöser für den FTD-Artikel ("Kartellamt will Provisionsabgabe erlauben") war die verweigerte Zustimmung des Bundeskartellamts zu den Wettbewerbsrichtlinien des Verbands Deutscher Versicherungs-Makler e.V. (VDVM).
Hintergrund für die nicht erteilte Genehmigung der Wettbewerbsrichtlinien sei die "Sektoruntersuchung Versicherungsbranche" der EU-Kommission aus dem Jahr 2007, schreibt das Versicherungsjournal. In diesem Bericht werde zwar nicht die Aufgabe des Provisionsabgabeverbots gefordert, doch die umsatzabhängige Courtage missfalle der Kommission.
Und nicht nur dieser. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, trat für eine kurzfristige Abschaffung ein:
„Das Verbot muss fallen, da es sich um eine eindeutig wettbewerbsbeschränkende Regelung handelt. Es hindert insbesondere die einheitliche Berufsausübung von Allfinanzvermittlern, da beispielsweise bei der Fondsvermittlung eine solche Regelung nicht besteht.“
Dass seit Einführung der Vermittlerrichtlinie grundlegende Änderungen - auch die Abschaffung des Provisionsabgabeverbots - hinsichtlich Honorar und Courtage notwendig sind, sieht auch der Maklerpool Invers GmbH so.
Nach Auffassung des Unternehmens könne die Abschaffung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen:
- Dem Kunden solle freigestellt bleiben, ob er sich beim Versicherungsmakler gegen Courtage oder gegen Honorar beraten lassen möchte.
- Gleichzeitig müsse dem Versicherungsmakler auch die gesetzlich fundierte Befugnis erteilt werden, Endverbraucher bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt (auch rechtlich) zu beraten.
- Eine verbindliche Gebührenordnung (ähnlich wie bei Rechtsanwälten und Notaren) soll gesetzlich verankert werden.
- Es soll nicht möglich sein, einen Kunden gegen Honorar zu beraten und zusätzlich Courtage zu vereinnahmen. Da es zu wenige Honorartarife am Markt gibt, ist der Fall des Provisionsabgabeverbotes für den Fall wichtig, dass zwar gegen Honorar beraten wird, das gewählte Produkt aber Courtage enthält. Diese müsste folglich zwingend gegen das Honorar verrechnet oder ggf. der Anlage des Kunden zugeführt werden. Für genau diesen Fall ist die Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes erforderlich.
Bedenken äußerte der Maklerpool gegenüber der Vorstellung, dass Abschaffung von Courtagen und alleinige Fokussierung auf Honorarberatung den Verbraucherschutz stärken würde.
Vielmehr führe Honorarberatung zu einer Schlechterstellung jener Verbraucher, die besonders auf eine qualifizierte Beratung angewiesen sind. Denn diese würden sich die Honorare nicht leisten können oder nicht leisten wollen.
Das Provisionsabgabeverbot dürfe erst fallen, wenn der Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen - eine verbindliche Gebührenordnung für Versicherungsmakler - geschaffen habe.
Für die Zukunft erhofft sich die Invers ein friedliches Nebeneinander von Honorar- und Courtage-Modell.
Diese Erwartung teilt man mit den Teilnehmern an einer Online-Umfrage des SdV.
60 Prozent der Teilnehmer sprachen sich für ein Nebeneinander der Modelle aus.
mf