bAV: Ungenutzte Vertriebschancen
Auf bislang zu wenig genutzte Vertriebsansätze in der bAV-Beratung weist die Deutsche Unterstützungskasse hin. So können Klinikärzte durch einen rückwirkend zum 01. Mai 2009 vereinbarten Tarifvertrag eine Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen.
„Für Versicherungsmakler, die in der bAV-Beratung versiert sind, ergeben sich hervorragende vertriebliche Ansatzpunkte im Bereich der Gesundheitsbranche, die bislang noch viel zu wenig genutzt werden“, meint Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse.
Insbesondere für Berater, die sich im Bereich der Unterstützungskassen- Versorgung auskennen, eröffnen sich neue Vertriebschancen in der Zielgruppe der Klinikärzte. Denn diese können durch einen rückwirkend zum 1. Mai 2009 vereinbarten Tarifvertrag eine Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen. Davon waren Ärzte auf Grund der Rentenversicherung über ihre berufsständischen Versorgungswerke bislang ausgeschlossen. Ärzte können neuerdings laut Tarifvertrag, eine Entgeltumwandlung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse machen.
Mehr Möglichkeiten
Ärzte, die in der Regel höhere Einkommen erzielen, haben mit der Unterstützungskasse nach Auffassung des Vorstandes Willms mehr Möglichkeiten. Willms: „Bei der Unterstützungskasse können Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei angelegt werden und zwar unabhängig von Beiträgen, die in Versorgungswerke des Bundes und der Länder (VBL) eingezahlt werden.“
Bei anderen Durchführungswegen, wie der Direktversicherung, ist die Beitragszahlung auf maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt. Das sind derzeit 220 Euro monatlich. Zudem werden die Zahlungen des Arbeitgebers in Zusatzversorgungen auf diesen Betrag angerechnet, so dass am Ende weniger Spielraum bleibt.
Auch den Vergleich mit einer Basisrente, die Ärzten als Zusatzvorsorge in der Regel angeboten wird, braucht die Unterstützungskasse nicht zu scheuen. „Ganz im Gegenteil“, meint Willms. „Bei der Basisrente können in diesem Jahr lediglich 70 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge zur Unterstützungskasse sind zu einhundert Prozent absetzbar.“
Darüber hinaus darf die Versorgungsleistung zum Rentenbeginn auch als Kapitalbetrag ausgezahlt werden. Und nicht zuletzt ist der Personenkreis der Hinterbliebenen viel weiter gefasst als bei der Basisrente.
Beratung mit Online-Vertriebshilfe
Die Deutsche Unterstützungskasse stellt den Beratern verschiedene Vertriebshilfen zur Verfügung. Dazu gehört zum Beispiel ein Online- Formulargenerator. Nach der Anmeldung über ein persönliches Passwort des Beraters werden automatisch alle notwendigen Formulare und Anträge erstellt, die für den Abschluss einer Unterstützungskassen-Versorgung benötigt werden, inklusive der Berechnung der Produktangebote.
Willms: „Dies ist dem Makler eine große Hilfe, denn er verliert in der Abschlussphase keine Zeit mit der Beschaffung der notwendigen Antragsunterlagen.“
Lösung mit flexibler Risikostreuung
Das Versicherungsangebot, das der Berater nach dem Portfolio-Konzept der Deutschen Unterstützungskasse erstellt, ist ein individuelles Versichererportfolio aus klassischen und chancenorientierten Lebensversicherungen. „Damit bieten wir eine breite Risikostreuung“, sagt Christian Willms.
Die Rückdeckung wird von zwölf ausgewählten Gesellschaften übernommen. Die Unternehmen können jede einzelne Versorgung mit mehreren Versicherern umsetzen und damit das Kapitalanlagerisiko verteilen. Die Deutsche Unterstützungskasse ist bundesweit eine von wenigen Versorgungseinrichtungen, die unabhängig von Versicherungsgesellschaften arbeitet.
Deutsche Unterstützungskasse