BdV klagt gegen Provinzial
Der Bund der Versicherten (BdV) hat Klage gegen die Provinzial erhoben, weil diese die Kündigung einer Unfallversicherung nicht anerkennt. Die Düsseldorfer Versicherung würde nicht nur eine Gesetzesänderung zu Lasten des Versicherten auslegen, sondern sich auch gegen eine Entscheidung des Ombudsmannes stellen.
Das BdV-Mitglied wollte seine Unfallversicherung bei der Provinzial zum 01. März 2010 kündigen. Abgeschlossen hatte er sie am 01. März 2007. Doch die Provinzial besteht darauf, dass der Vertrag frühestens zum 01. Januar 2011 beendet werden kann.
„Damit versucht die Provinzial zu Lasten ihres Kunden eine Gesetzesänderung für sich auszulegen“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV).
„Die Geschichte geht zurück auf die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vom 1. Januar 2008“, erläutert die BdV-Chefin und fügt hinzu: „Danach können Policen schon nach drei Jahren statt nach vorher fünf Jahren beendet werden.“
Die Provinzial wendet das auf sehr eigennützige Weise an: Ihrer Ansicht nach beginnen die drei Jahre nämlich erst ab dem 1. Januar 2008. Tatsächlich „tickt die Uhr“ aber bereits mit Versicherungsbeginn.
Nach Angaben des BdV teilt der Ombudsmann für Versicherungen die Auffassung der Verbraucherschützer.
Am 15. März 2010 hat der BdV im Namen seines Mitgliedes Klage gegen die Provinzial Rheinland erhoben.
BdV