Kompetenznachweis und VSH auch für Verbraucherzentralen
Staatlich geförderte Honorarberatung - das lehnt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) strikt ab. Gleichzeitig wehrt sich der Verband gegen pauschale Unterstellungen, dass Vermittler nur provisionsorientiert beraten würden. Solche Vorwürfe kämen immer häufiger von einigen Verbraucherzentralen.
Auf der Jahreshauptversammlung des BVK stellte Präsident Michael H. Heinz einen Leitantrag vor, der eine staatlich geförderte Honorarberatung ablehnt.
Gleichzeitig wehrte er sich gegen pauschale Vorwürfe, die Versicherungsvermittlern eine eher provisionsorientierte Beratung unterstellen. So sollen Vermittler auch für die Finanzkrise und das angeblich fehlende Vertrauen in die Versicherungsvermittlung verantwortlich gemacht werden.
„Nicht wir, sondern die Banken und Vertriebe von Investmentzertifikaten haben die weltweite Finanzkrise verursacht“, hielt der BVK-Präsident der Politik und den Verbraucherverbänden entgegen, „weil diese in der Finanzkrise ihre Chance sehen, durch Steuergelder dem Wettbewerb ausweichen zu können.“
Nach Ansicht des BVK hat sich der Kunde bereits dadurch deutlich für eine Versicherungsberatung durch die Versicherungsvermittler entschieden, dass es bei weit über 200.000 registrierten Versicherungsvermittlern nur ganze 182 registrierte Versicherungsberater in Deutschland gebe.
Kunden seien nach Ansicht des BVK einfach nicht bereit, für eine kostenlose Leistung, die Versicherungsvermittler vor Ort ihren Kunden anbieten, nochmals eine Gebühr bei Versicherungsberatern, die selbst keine Policen vermitteln dürfen, zu zahlen.
Gerade auch bei Verbraucherzentralen fehle es zumeist an einer ausreichenden Qualifikation der Berater, die überwiegend nicht registriert seien und daher auch nicht über eine Erlaubnis verfügten, die nur nach einer Sachkundeprüfung erreicht werden könne.
„Wir unterstützen jedoch gleichzeitig die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in ihren Bemühungen, Kunden mehr Schutz vor falschen oder gefährlichen Finanzdienstleistungen zu geben“, erklärte der BVK-Präsident.
Finanzdienstleister sollen nach der Auffassung des BVK in gleicher Weise qualifiziert sein und mit Beratungs- und Informationspflichten belegt werden, wie dies für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater nach dem Gesetz zur Neuordnung der Versicherungsvermittlung aus dem Jahre 2007 der Fall ist. Es habe sich erwiesen, dass die Regelungen dem Kunden einen ausreichenden Schutz vor Beratungsfehlern brächten. Für alle Finanzdienstleistungsvermittler und -berater muss nach Auffassung des BVK auch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung obligatorisch sein.
Der größte Vermittlerverband Deutschlands geht in punkto Kundenschutz noch einen Schritt weiter. Der BVK regt in seinem Leitantrag an, dass diese gesetzlichen Bestimmungen bei der Vermittlung von Versicherungen auch auf Unternehmen und Institutionen sowie auf angestellte Vermittler, Berater und auf öffentlich-rechtlich geförderte Verbraucherzentralen auszuweiten sind.
BVK