Seit Mittwoch, dem 19. Mai 2010, 0:00 Uhr bis zunächst 31. März 2011, 24:00 Uhr gilt das BaFin-Verbot von ungedeckten Leerverkäufen von bestimmten deutschen Finanzinstituten, Schuldtiteln von Staaten der Eurozone sowie von Credit Default Swaps auf Verbindlichkeiten eines Staates der Eurozone.

ungedeckter Leerverkauf

Kurz gesagt setzen Anleger auf sinkende Kurse. Beim ungedeckten Leerverkauf spricht man auch vom Naked Short Selling. Dabei wird zwar eine Aktie verkauft, aber der Verkäufer ist zum Verkaufszeitpunkt gar nicht Eigentümer der jeweiligen Aktie. Eine Aktienleihe entfällt im Gegensatz zum „normalen“ Short Selling. Der Verkäufer muss sich später diese Aktie zum aktuellen Marktpreis kaufen, um diese Position wieder auszugleichen. Der Verkäufer profitiert vom Leerverkauf jedoch nur, wenn die Aktie im Wert sinkt.

CDS

CDS steht für Credit Default Swaps, wobei Credit Default als Kreditausfall übersetzt werden kann. Allgemein ist ein Swap ein Austausch. Zwei Vertragspartner schließen eine Vereinbarung über den Austausch von Zahlungsströmen, sog. Cash-Flows unter bestimmten Bedingungen. Es ein CDS ähnelt einer Kreditversicherung, wobei sich der Vertrag auf einen Referenzschuldner bezieht. Der Versicherungsnehmer bezahlt eine Gebühr, den Spread, während der Versicherungsgeber eine Ausgleichszahlung gibt, wenn der Referenzschuldner ausfällt.

Volatilität

Die BaFin begründete ihr Verbot mit der außergewöhnlichen Volatilität bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone. Mit diesem Terminus sind in der Geldwirtschaft Schwankungen von Marktparametern wie Aktienkursen und Zinsen gemeint. Die Volatilität beschreibt die Schwankungsintensität der Veränderungen. Der Begriff ist abgeleitet von lat. volatilis, was „flüchtig“, „schwankend“ oder „unstetig“ bedeutet.