Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben sich auf Eckpunkte für eine Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt. Ziel der gemeinsamen Forderungen an den Gesetzgeber ist eine Fortentwicklung und Flexibilisierung der Vergütungsstrukturen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen und gerechtere Wettbewerbsbedingungen für Vertragszahnärzte und Ersatzkassen herstellen.
Für Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der
KZBV
, ist eine Reform des zahnärztlichen Vergütungssystems lange überfällig: “Die gesetzlichen Regelungen von gestern passen nicht mehr zur wettbewerblich ausgerichteten Versorgungswelt von heute und gefährden die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung. Wir haben noch immer Budgets auf der Basis historischer Leistungsbedarfe. Zudem hat die Politik den Krankenkassenwechsel erleichtert. Viele Versicherte machen davon Gebrauch. Das verändert den Leistungsbedarf einzelner Kassen. Weil die Vergütungsstrukturen das unberücksichtigt lassen, verliert die vertragszahnärztliche Versorgung jährlich mehr als 100 Millionen Euro."
Neben der Zahl der Versicherten müsse auch die Versichertenstruktur einer Krankenkasse bei der Festlegung der Honorarvolumina berücksichtigt werden können. Nötig wären adäquate Steuerungselemente, die den zahnmedizinischen Fortschritt nicht behinderten. Dass die Zahnmedizin kein Kostentreiber in der GKV wäre, belegte die Entwicklung der letzten Jahre.
Auch der Vorstandsvorsitzende des vdek , Thomas Ballast, sieht dringenden Reformbedarf: „Historisch bedingt haben wir bei Primär- und Ersatzkassen unterschiedliche Vergütungen für zahnärztliche Leistungen. Anders als für die vertragsärztliche Vergütung und die Vergütung von Krankenhausleistungen sind diese Unterschiede bisher im zahnärztlichen Honorarbereich nicht per Gesetz behoben worden. Für die Ersatzkassen bedeutet das spürbare Wettbewerbsnachteile und führt somit für unsere Versicherten zu finanziellen Belastungen.
Daher sei eine Angleichung der Honorare notwendig. Das könne auf Länderebene passieren, damit regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Vorgeschlagen werde eine nach der Versichertenzahl der einzelnen Kasse und deren tatsächlichen Leistungsbedarf gewichtete Angleichung. Damit stelle man sicher, dass für alle Krankenkassen gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb gelten und für die zahnmedizinische Versorgung der Versicherten insgesamt künftig nicht weniger Mittel als bisher zur Verfügung stünden.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Verband der Ersatzkassen e. V.
Neben der Zahl der Versicherten müsse auch die Versichertenstruktur einer Krankenkasse bei der Festlegung der Honorarvolumina berücksichtigt werden können. Nötig wären adäquate Steuerungselemente, die den zahnmedizinischen Fortschritt nicht behinderten. Dass die Zahnmedizin kein Kostentreiber in der GKV wäre, belegte die Entwicklung der letzten Jahre.
Auch der Vorstandsvorsitzende des vdek , Thomas Ballast, sieht dringenden Reformbedarf: „Historisch bedingt haben wir bei Primär- und Ersatzkassen unterschiedliche Vergütungen für zahnärztliche Leistungen. Anders als für die vertragsärztliche Vergütung und die Vergütung von Krankenhausleistungen sind diese Unterschiede bisher im zahnärztlichen Honorarbereich nicht per Gesetz behoben worden. Für die Ersatzkassen bedeutet das spürbare Wettbewerbsnachteile und führt somit für unsere Versicherten zu finanziellen Belastungen.
Daher sei eine Angleichung der Honorare notwendig. Das könne auf Länderebene passieren, damit regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Vorgeschlagen werde eine nach der Versichertenzahl der einzelnen Kasse und deren tatsächlichen Leistungsbedarf gewichtete Angleichung. Damit stelle man sicher, dass für alle Krankenkassen gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb gelten und für die zahnmedizinische Versorgung der Versicherten insgesamt künftig nicht weniger Mittel als bisher zur Verfügung stünden.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Verband der Ersatzkassen e. V.