Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 haben gut 13 Millionen Bundesbürger eine Riesterrente abgeschlossen – angesichts der anfänglichen Skepsis gegenüber dem Produkt ein großer Erfolg. Das Vertriebspotenzial bleibt weiter riesig: Denn weit mehr als 50 Prozent aller Förderberechtigten besitzen bisher noch keinen Riesterrentenvertrag.

Die Vorteile der Riester-Rente

Neben den Zulagen zum Riesterrentenvertrag können durch den Sonderausgabenabzug erhebliche Steuervorteile zum Tragen kommen. Erhält der Versicherungsnehmer später einmal Hartz IV oder muss er Insolvenz anmelden, ist das geförderte Guthaben bis zum Rentenbeginn zudem besonders geschützt.

TwoTrust Klassik Riesterrente

„Riester-Kunden erwarten höchste Sicherheit und sind gleichzeitig nicht bereit, auf attraktive Renditen und Flexibilität zu verzichten“, erläutert Markus Drews, Vertriebsvorstand der HDI-Gerling Lebensversicherung AG.
„Deshalb haben wir mit der "TwoTrust Klassik Riesterrente" eine Police entwickelt, die drei Vorteile auf einmal bietet – eine hohe, garantierte Rente, die Sicherheit eines Riesterprodukts sowie zahlreiche Freiheiten bei Prämienzahlung und Leistungen.“

Drews bekräftigt, Vermittler haben mit diesem Produkt "eine Produktvielfalt zur Hand, mit der sie im Bereich der staatlich geförderten Altersvorsorge auf sämtliche Kundentypen gezielt eingehen können.“

Flexibilität

Bei der "TwoTrust Klassik Riesterrente" können die Prämien in der Ansparphase um einen fest vereinbarten Prozentsatz gesteigert werden. Alternativ ist eine zulagenoptimierte Beitragsanpassung möglich. Dabei wird der Beitrag je nach Gehaltsentwicklung so angepasst, dass immer die volle Zulagenförderung zum Tragen kommt. Außerdem sind flexible Sonderzahlungen möglich.

Auch in der Leistungsphase bleibt der Kunde flexibel. Der Rentenbeginn lässt sich bis zum Alter von 60 Jahren vorziehen. Eine Kapitalabfindung bis zur Höhe von 30 Prozent des Vertragsguthabens ist bei Rentenbeginn förderunschädlich möglich.
Die TwoTrust Klassik Riesterrente wird als lebenslange Leibrente ausgezahlt. Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann das Vertragsguthaben bzw. das noch verbleibende Restguthaben im Rahmen der Rentengarantiezeit förderunschädlich auf den geförderten Vertrag des Ehepartners übertragen werden.

HDI-Gerling

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