„Kunden wünschen sich Versicherungen, die zu günstigen Konditionen ein breites Leistungsspektrum abdecken – diesem Wunsch kommen wir mit den Neuerungen nach“, erläutert Patrick Prüss, Abteilungsleiter Produktmanagement Haftpflicht und Unfall von der Gothaer Versicherung. „Gleichzeitig machen wir die Gothaer Lösungen mit der Vereinheitlichung der Produktstruktur im Sach-, Haftpflicht- und Unfallbereich noch angenehmer und einfacher und kommen so unserem Markenversprechen der Lösungsorientierung nach.“

Bei allen Sach-, Haftpflicht- und Unfallprodukten haben Kunden jetzt die Wahl zwischen dem Basisschutz – einer soliden Absicherung zu einem günstigen Beitrag – sowie dem erweiterten Topschutz für Anspruchsvolle und exklusiven Leistungserweiterungen mit der PlusDeckung.

Gleichzeitig sei der Leistungsumfang erweitert worden, teilte die Gothaer mit.
Die neue Privathaftpflichtversicherung bietet jetzt Schutz bis 5, 10 oder 20 Millionen Euro und das weiterhin ohne versteckte Selbstbeteiligungen. Mit der neuen PlusDeckung sollen Kunden von zahlreichen, exklusiven Leistungen profitieren: Hier ist die Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe enthalten.
Sachschäden während der beruflichen Tätigkeit, beispielsweise gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen, sowie Schäden beim Be- und Entladen von privaten Kraftfahrzeugen sind bis 2.500 Euro mitversichert.
Erhöht wurde auch die Deckungssumme für deliktunfähige Kinder und sonstige mitversicherte Personen auf 50.000 Euro.

Ein besonderes Highlight in der Unfallversicherung mit PlusDeckung und im Ergänzungsbaustein CuraPlus ist die „Reha-Assistance“. Hier erhalten Kunden eine professionelle Beratung und eine aktive Begleitung im Krankenhaus und können auch von zusätzlichen finanziellen Mitteln für Anwendungen und Therapien profitieren.

In der neuen PlusDeckung wurde die überaus wichtige Gliedertaxe, die die Höhe der Entschädigung bei Verlust von Gliedmaßen regelt, nochmals verbessert.
Die finanzielle Soforthilfe bei schweren Verletzungen wurde auf 30 Prozent angehoben. Darüber hinaus wurde der Unfallschutz auf Verletzungen durch Eigenbewegung ausgeweitet.

Gothaer