Das Maßnahmen-Paket der Koalition stützt sich im Wesentlichen auf drei Punkte:
  • Stabilisierung der Ausgaben
  • Stärkung der Finanzierungsgrundlage
  • gerechten Sozialausgleich

Ausgaben stabilisieren

Die Koalition geht davon aus, dass 2011 3,5 Mrd. Euro und 2012 4,0 Mrd. Euro eingespart werden können. Im Bereich Arzneimittel seien entsprechende Schritte bereits beschlossen (versicherungsbote.de berichtete).
Um die Ausgaben ab 2011 zu stabilisieren, einigte sich die Koalition auf folgende Eckpunkte:
  • Im Vergleich zu 2010 dürfen die Verwaltungskosten der Krankenkassen in den nächsten beiden Jahren nicht ansteigen.
  • Falls Krankenhäuser über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus Mehrleistungen erbringen, wird ein Effizienzabschlag von 30 Prozent festgesetzt. Krankenhausausgaben dürfen außerdem nur in Höhe der halben Grundlohnsummensteigerung wachsen.
  • Auch bei Zahnärzten wird der Zuwachs auf die halbe Grundlohnsummensteigerung begrenzt.
  • Die Preise für Impfstoffe werden auf das europäische Durchschnittsniveau gesenkt.
  • Wirtschaftlichkeitsreserven bei der Reimportregelung bei Arzneimitteln werden erhöht.
  • Das Vergütungsniveau in der hausarztzentrierten Versorgung wird begrenzt. Es gilt Vertragsschutz für Verträge, die bis zum Kabinettsbeschluss rechtsgültig sind.

Finanzierungsgrundlage

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz wird 14,6 Prozent betragen. Der nur vom Arbeitnehmer finanzierte Beitrag von 0,9 Prozent bleibt erhalten.

Um die Gesundheitskosten von den Lohnnebenkosten abzukoppeln, wird der Arbeitgeberbeitrag auf der Höhe von 7,3 Prozent festgeschrieben.

Ausgabensteigerungen, die unvermeidbar sind, werden durch Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert.
Das Bundesversicherungsamt berechnet wie bisher einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Finanzierung der ansteigenden Kosten. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, wird er sozial ausgeglichen.

Nach jetzigen Berechnungen wird der Zusatzbeitrag bis 2014 16 Euro nicht übersteigen.

Mit dieser "Weiterentwicklung des Zusatzbeitrages" sollen die Kassen wieder mehr Finanzautonomie erhalten. Die Koalition erhofft sich davon eine Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Kassen.

Sozialausgleich

Der Sozialausgleich soll direkt bei den Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern stattfinden, indem der einkommensabhängige Beitrag entsprechend reduziert wird.
Diese Regelung sei für Arbeitgeber leicht handhabbar, da die Lohnabrechnung EDV-gestützt durchgeführt würde.

Nach der Sommerpause soll das BMG einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.