Seit Anfang 2009 sind Dienstherren verpflichtet zu prüfen, ob die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung mit begrenzter Arbeitszeit besteht, wenn die Frage der Dienstunfähigkeit im Raum steht.
In der sogenannten Teildienstunfähigkeit werden Arbeitszeit ­ und damit verbunden auch das Einkommen um bis zu 50 Prozent reduziert. Im Falle der Teildienstunfähigkeit von mindestens 20 Prozent erbringt die DBV die für den Fall der Dienstunfähigkeit vereinbarte Leistung anteilig.

Darüber hinaus hat die DBV auch die Versicherungs- und Leistungsdauern verlängert. Lehrer sind mit der neuen Dienstunfähigkeitsversicherung bis zum 65. Lebensjahr, Verwaltungsbeamte bis zum 67. Lebensjahr versicherbar. Polizisten können eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung mit einer Leistungsdauern bis zum 63. Lebensjahr abschließen.

Die beruflichen Tätigkeiten werden nun in sechs statt in bisher vier Berufsgruppen eingeteilt. In vielen Fällen führe die individuellere Eingruppierung der Kunden mit entsprechend zugeschnittenen Beiträgen zu Vergünstigungen von bis zu 30 Prozent, teilte die Versicherung mit.

Verbesserter Berufsunfähigkeitsschutz auch für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst

Auch den Berufsunfähigkeitsschutz für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst hat die DBV verändert. Ebenso wie in der Dienstunfähigkeitsversicherung wurden auch hier die Berufsgruppen neu definiert, wodurch sich Vergünstigungen von bis zu 30 Prozent ergeben können.

Darüber hinaus hat die DBV nun die allgemeine Dienstunfähigkeit in das Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen:
Tritt ein Lehramtsstudent nach seinem Referendariat zunächst eine Stelle als angestellter Lehrer an, schließt er einen Berufsunfähigkeitsschutz ab. Schlägt er später doch die Beamtenlaufbahn ein, wandelt die DBV seinen Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Dienstunfähigkeitsschutz um.
Der entscheidende Vorteil hierbei: Im Fall der Dienstunfähigkeit schließt sich die DBV der Entscheidung des Dienstherrn an. Das ist wichtig, da sich die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit unterscheiden. Trotz einer Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit kann es daher sein, dass die Kriterien der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind.

Alternativangebot für den Basisschutz

Die Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung ist erste Wahl, wenn es um einen umfassenden Schutz gegen die finanziellen Risiken im Fall der Fälle geht.
Für Kunden, die nicht die finanziellen Möglichkeiten oder die gesundheitlichen Voraussetzungen haben, eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, bietet die DBV seit Mai dieses Jahres mit der Existenzschutzversicherung eine Alternative (versicherungsbote.de berichtete).

Die Neuerungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung im Überblick:
  • Für viele Berufsgruppen verbesserte Konditionen
  • Teildienstunfähigkeit versicherbar
  • Verlängerte Versicherungs- und Leistungsdauern