Armutsgefährdung im Osten größer
Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war im Jahr 2009 mehr als jeder fünfte Mensch in Mecklenburg-Vorpommern (23%), Sachsen-Anhalt (22%) und Bremen (20%) armutsgefährdet. In den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern hatte dagegen nur ungefähr jeder neunte Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko (jeweils 11%).
Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in Deutschland, auskommen müssen.
Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2009 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden.
Bundesweit waren im Jahr 2009 nach diesen Berechnungen knapp 15% der Menschen in Deutschland armutsgefährdet.
Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied:
/ Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) knapp 20% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 13% der Menschen armutsgefährdet.
Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (13%). In Westdeutschland lag das Armutsrisiko außer in Baden-Württemberg und Bayern lediglich in Hessen (12%) unter dem westdeutschen Durchschnitt (13%). In Ostdeutschland hatten Brandenburg (17%) und Thüringen (18%) Armutsgefährdungsquoten unter dem ostdeutschen Durchschnitt (20%).
Ein besonders hohes Armutsrisiko haben Erwerbslose. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen (54%) in Deutschland war 2009 armutsgefährdet.
Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2009 in Bayern und Baden-Württemberg 41% beziehungsweise 42% der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, waren es in Sachsen-Anhalt 70%.
Auch Alleinerziehende und ihre Kinder waren bundesweit (40%) besonders armutsgefährdet. Während in Hessen (31%) und Baden-Württemberg (33%) rund ein Drittel der Mitglieder von Alleinerziehenden-Haushalten von Armut bedroht waren, traf dies in Sachsen-Anhalt (59%), Mecklenburg-Vorpommern (56%), Sachsen (52%) und Thüringen (51%) auf mehr als die Hälfte der entsprechenden Haushaltsmitglieder zu.
Grundlage der Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.
Amtliche Sozialberichterstattung