Kapitalgarantie für Fondsrente
Die Fondsrente der "InterRisk" ist ab sofort auch einer Kapitalgarantie erhältlich. Dadurch soll gewährleistet werden, dass zum Ende der Ansparphase mindestens die Summe aller gezahlten Beiträge als Guthaben zur Verfügung steht - abzüglich der Risikobeiträge bei mitbeantragter BU-Zusatzversicherung.
Mit "IRis" - der Fondsrente der "InterRisk" - kann man private Altersvorsorge, BU und Hinterbliebenenschutz kombinieren. Die Beiträge für die Risikobausteine werden jährlich neu kalkuliert – auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Kunden eine alters- und risikogerechte Bedarfsprämie zahlen.
Die Todesfall- und Berufsunfähigkeitsleistung kann während der Ansparphase zu jedem Monatsersten reduziert bzw. erhöht werden. Für den Fall einer Berufsunfähigkeit kann der Kunde auf Wunsch eine BU-Rente und/oder eine Beitragsbefreiung wählen.
Ab sofort kann in Form einer Erlebensfall-Zusatzversicherung eine Kapitalgarantie vereinbart werden.
Mit dieser sei gewährleistet, dass zum Ende der Ansparphase mindestens die Summe aller gezahlten Beiträge – abzüglich der Risikobeiträge bei mitbeantragter Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – als Guthaben zur Verfügung steht.
Die Garantieleistung steht bereits zum Beginn der Abrufphase zur Verfügung und wird spätestens zum gewählten Rentenbeginn fällig. Auf die Beiträge zur Erlebensfall-Zusatzversicherung werden grundsätzlich keine Risiko-Zuschläge erhoben.