Begleitetes Fahren: Keine Zuschläge
Zum 01. Januar 2011 wird das begleitete Fahren ab 17 als Dauerrecht fest verankert. Die "Gothaer" teilte nun mit, dass sie keine Beitragszuschläge für Eltern erhebt, deren Kinder bereits mit siebzehn Jahren den Führerschein machen und regelmäßig am Steuer des Familienautos sitzen.
Nach den erfolgreich durchgeführten Modellversuchen soll das begleitete Fahren ab 17 zum Jahresbeginn 2011 bundesweit eingeführt werden.
„Wir erheben im Rahmen unserer bestehenden Kfz-Verträge keine Zuschläge für begleitetes Fahren. Für die Dauer der Begleitphase ist der Fahranfänger ohne Änderung des vereinbarten Fahrerkreises beitragsfrei mitversichert“, erläutert Armin Eckert, Kfz-Versicherungs-Experte der "Gothaer".
Eltern zahlen also keinen Mehrbeitrag, wenn ihr Kind den Führerschein bereits mit siebzehn Jahren macht und regelmäßig am Steuer des Familienfahrzeugs sitzt. Lediglich eine Anmeldung des Fahranfängers beim zuständigen Kundenbetreuer ist erforderlich.
Erreicht der Fahranfänger das 18. Lebensjahr und erhält den endgültigen Kartenführerschein, wirkt sich der Erfahrungsvorsprung gegenüber einem Anfänger ohne Begleiterfahrung positiv auf den Beitrag aus. Dies gilt sowohl für das elterliche Fahrzeug, das er jetzt als Fahrer ohne Begleitung mitbenutzen kann, als auch bei Abschluss des ersten eigenen Vertrags.
Führerschein mit 17 senkt Unfallrisiko
Die statistischen Zahlen sprechen für das Modell: Fahranfänger mit Begleiterfahrung verursachen deutlich weniger Unfälle als Führerscheinneulinge, die nicht am begleiteten Fahren teilgenommen haben. „Das zeigt uns: Wer mit siebzehn Jahren unter Aufsicht einer Begleitperson erste Praxiserfahrung sammelt, profitiert von dieser Einführungsphase und bewegt sich dann gerade in den ersten Jahren im Vergleich zu Anfängern ohne Begleitphase im Straßenverkehr sicherer“, so Armin Eckert.
Begleitetes Fahren wird Dauerrecht
Offiziell wird das begleitete Fahren ab 17 als Dauerrecht bundesgesetzlich am 1. Januar 2011 fest verankert. Modellversuche sind aber bereits seit einigen Jahren in allen Bundesländern gängige Praxis. Für das begleitete Fahren hat der Gesetzgeber einige Bedingungen festgelegt: So muss die Begleitperson das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und darf im Flensburger Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Punkte gesammelt haben.