Was Makler zur Gesetzesreform für Krankenkassen wissen müssen
Ab kommendem Januar greift die Gesundheitsreform. Versicherungsmakler sind nun verpflichtet, ihre Kunden über einen möglichen Wechsel der Kasse zu informieren. "Qualitypool" erläutert, was dabei zu beachten ist.
Ab kommendem Jahr sollen Angestellte, die ein sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen von über 49'950.- Euro haben, schon nach einem Jahr ihren Status in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ändern können.
So will es die Gesetzesreform GKV-Finanzierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Rösler. Versicherungsmakler müssen ihre, von dieser Änderung betroffenen Kunden nun informieren. Gegebenenfalls können sie diesen einen Wechsel in eine Private Krankenvollversicherung aufzeigen. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten die "Qualitypool", als unabhängige Servicegesellschaft für Finanz- und Versicherungsvermittler, darlegt.
Vorteile eines entsprechenden Wechsels liegen auf der Hand: PKV-Versicherte erhalten eine Behandlung nach dem Prinzip der medizinischen Machbarkeit und nicht auf Basis der medizinischen Notwendigkeit. Dies kann, gerade bei schwerwiegenden Krankheiten, ein entscheidender Vorteil sein. Wesentlich ist zudem die Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter. Denn wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht mindestens 9/10 pflichtversichert war, wird im Rentenalter mit allen Einkunftsarten für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages in der GKV veranlagt.
Dies kann dazu führen, dass gerade im Rentenalter die Beiträge in der GKV bis zum Höchstbeitrag zu zahlen sind.
Allerdings sollten Makler für jeden Kunden individuell und auf die Familienplanung abgestimmt prüfen, welche PKV das beste Preis-Leistungsverhältnis hat. Um im Dschungel der vielen Anbieter den Überblick nicht zu verlieren, gibt es drei Bereiche, die zu beachten sind.
Die Beitragshöhe und deren Entwicklung im Verlauf der Zeit
Die unterschiedlichen Beiträge für das erste Jahr sind schnell verglichen. Doch während einige Private Krankenversicherer ihre Beitragssätze über Jahre stabil halten, vervielfachen andere ihre Beiträge innerhalb weniger Jahre. Um in etwa einschätzen zu können, wie sich die Beiträge entwickeln, ist es vorteilhaft deren Stabilität in vergangenen Jahren zu betrachten. Im Schnitt erhöhen private Krankenversicherer ihre Beiträge um rund 4 Prozent pro Jahr. Liegt eine PKV langfristig deutlich über dieser Steigerungsrate, ist sie auch bei anfänglich günstigen Beiträgen nicht zu empfehlen, meint "Qualitypool".
Die Leistungen, die übernommen werden
Die private Kasse bringt nur einen Mehrwert, sofern diese die benötigten und gewünschten Leistungen auch tatsächlich übernimmt.
Denn das Leistungsspektrum der verschiedenen Krankenversicherer differiert erheblich. Wichtig ist nicht nur der Service bei der Erstattung eingereichter Leistungen, sondern vor allem das Leistungsspektrum des jeweiligen Tarifes. Hier gelten einige Grundsätze.
Die Tarife sollten immer eine Absicherung im ambulanten, stationären und dentalmedizinischen Bereich in Höhe der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOZ/GOÄ) beinhalten.
Denn der Versicherte muss für Differenzen, zusätzlich zu seinem Selbstbehalt, selbst aufkommen. Im ambulanten Bereich sollten Leistungen wie die Logopädie, ambulante Kuren und der offene Heil- und Hilfsmittelkatalog versichert sein.
Im stationären Bereich sollte zur Absicherung von Rehabilitationsmaßnahmen insbesondere die stationäre Kur als Leistung übernommen werden.
Im Zahnbereich variieren die Tarife sehr stark. Die Erstattung bei Zahnersatz liegt, je nach Tarif, zwischen 50 Prozent und 90 Prozent. Dazu kommt noch eine Maximierung in den ersten Jahren nach Abschluss der PKV. Hier sollte der Kunde selbst entscheiden, mit welchen Erstattungsbeträgen er leben kann, da diese maßgeblich die Beitragshöhe beeinflussen.
Sicherheit des Unternehmens zur Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter
Damit Kunden auch langfristig ihre Beiträge für eine private Krankenversicherung planen können, sind wesentliche Unternehmenskennzahlen der Privatversicherer wichtig. Anhand der Eigenkapitalquote, dem Verhältnis zwischen Eigenkapital und Beitragseinnahmen, kann der Makler erkennen, inwieweit die betreffende Kasse kurzfristige Verluste ausgleichen kann. Je höher der Eigenkapitalanteil hier ist, desto besser ist das Unternehmen gegen kurzfristige Krisen gewappnet.
Die Schadensquote gibt den prozentualen Anteil der Schadensaufwendungen an den jährlichen Beitragseinnahmen an. Diese Quote zeigt auf, in welchem Umfang die Beitragseinnahmen unmittelbar in Versicherungsleistungen und Alterungsrückstellungen fließen.
Die Quote der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB-Quote) zeigt an, in welchem Maße eine Kasse Beiträge an ihre Kunden zurückerstatten kann. Sie bringt zum Ausdruck, in welchem Umfang, bezogen auf die Beitragseinnahmen, zusätzliche Mittel für Beitragsentlastungen oder für Barausschüttungen in Zukunft zur Verfügung stehen. Zudem sollten Makler im Sinne ihrer Kunden hier auch untersuchen, in welchem Maße eine Kasse in der Vergangenheit Beiträge tatsächlich zurückerstattet hat.