Beitragssatz neu festgelegt
Für das Jahr 2010 hat der "Pension-Sicherungs-Verein" seinen Beitragssatz auf 1,9 Promille festgesetzt. Im Vorjahr betrug der Satz noch 14,2 Promille. Der Verein zahlt im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter.
Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr deutlich weniger für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr.
Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2010 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die 288 Mrd. € betragen.
Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 547 Mio. € (im Vorjahr rd. 4 Mrd. €) zahlen.
Damit hat sich die bereits zur Jahresmitte festgestellte Entspannung bei der Insolvenzentwicklung gegenüber dem Vorjahr verstärkt fortgesetzt, insbesondere auch deshalb, weil kein außerordentlicher Großschaden zu verzeichnen ist.
Mit dem jetzt für das Jahr 2010 festgesetzten Beitragssatz, der auch deutlich unter dem durchschnittlichen Beitragssatz von 3,2 Promille liegt, hat die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung durch den PSVaG die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise bewältigt und ist wieder in der Normalität angelangt.
Im Pensions-Sicherungs-Verein sind rd. 79.000 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Finanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.