Honorarberatung kein Modell für Banken
Vor einem Jahr war der "provisionsgesteuerte Vertrieb" von Banken heftiger Kritik ausgesetzt. Verbraucherschützer glaubten, mit der Honorarberatung das "Ei des Kolumbus" gefunden zu haben. Eine Studie von "Steria Mummert Consulting" kam nun zu dem Ergebnis, dass im Bankensektor nicht mit einer gestiegenen Zahlungsbereitschaft für Beratungsleistungen gerechnet wird. Die Investitionen in Honorarberatung seien deutlich zurückgefahren worden.
Mehr als 60 Prozent der deutschen Kreditinstitute werden in den kommenden drei Jahren in nennenswertem Umfang in die Finanzberatung für Privat- und Firmenkunden investieren. Den Großteil ihrer Beratungserlöse wollen die meisten Banken und Sparkassen dabei auch künftig ganz traditionell durch Provisionen und Zinsen erwirtschaften.
In die derzeit viel diskutierte Honorarberatung steckt hingegen nur noch gut jedes zehnte Institut weiteres Geld. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie „Branchenkompass 2010 Kreditinstitute“ von "Steria Mummert Consulting" in Zusammenarbeit mit dem "F.A.Z.-Institut".
Im Vorjahr hatte noch ein gutes Viertel der deutschen Kreditinstitute angekündigt, die von Provisionen unabhängige Beratung weiter ausbauen zu wollen. Das Zurückfahren der Investitionen in die Honorarberatung ist somit eine klare Trendumkehr.
„Die Banken erwarten in absehbarer Zeit offenbar keine gesteigerte Zahlungsbereitschaft für Beratungsleistungen“, sagt Stefan Lamprecht, Senior Executive Manager bei "Steria Mummert Consulting". „Lediglich in einigen Sparten wie der Vermögensverwaltung könnten Geschäftsmodelle auf Honorarbasis eine Zukunft haben.“
So plant immerhin ein Drittel der Privatbanken, auch in den kommenden Jahren weiter in die Honorarberatung zu investieren.
Die Ernüchterung bei den Banken in Sachen Honorarberatung hängt sicherlich auch mit dem schwindenden politischen Rückenwind zusammen. Hatte es zum Höhepunkt der Finanzkrise noch so ausgesehen, als erwäge die Bundesregierung eine besondere Förderung der Honorarberatung, ist derzeit beispielsweise von Seiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz bezüglich der Abgrenzung zum Provisionsmodell nur noch sehr allgemein von „fairem Wettbewerb und Rechtssicherheit“ die Rede.