Am Jahresende 2009 erhielten knapp 7,8 Millionen Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Leistungsbezieher um 1,5 Prozent, damals waren es mehr als 7,6 Millionen. Insgesamt gab der Staat im Jahr 2009 für diese Leistungen rund 41,6 Milliarden Euro brutto aus, das waren 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitssuchende"),
  • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“,
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Der mit Abstand größte Teil der Personen, die Mindestsicherungsleistungen bezogen – und damit auch der größte Teil der Ausgaben – entfiel nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.
Insgesamt über 6,7 Millionen Menschen erhielten am Jahresende 2009 diese umgangssprachlich „Hartz IV“ genannten Leistungen, 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Knapp drei Viertel (73%) dieser Menschen waren erwerbsfähig und bezogen Arbeitslosengeld II, mehr als ein Viertel (27%) war nicht erwerbsfähig (in erster Linie Kinder unter 15 Jahren) und erhielt Sozialgeld. Für die unmittelbaren Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts dieser Menschen gab der Staat im Jahr 2009 rund 35,9 Milliarden Euro aus.

Laufende Leistungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ bezogen am Jahresende2009 knapp 857 000 Menschen, davon erhielten knapp 764 000 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Knapp 93 000 Personen empfingen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Die Ausgaben für beide Leistungen beliefen sich insgesamt im Jahr 2009 auf rund 4,6 Milliarden Euro brutto.

Darüber hinaus bezogen rund 121 000 Berechtigte am Jahresende 2009 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (sogenannte „Regelleistungen“) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Bruttoausgaben lagen hierfür im Jahr 2009 bei etwa 0,6 Milliarden Euro. Seit 1997 sind sowohl die Zahl der Menschen, die diese Leistungen empfangen, als auch die Ausgaben hierfür stark rückläufig.

Die Kriegsopferfürsorge ist eine Mindestsicherungsleistung, die neben Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen bei Bedürftigkeit zum Beispiel auch Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte versorgt. Die Statistik hierzu wird alle zwei Jahre erstellt. Die letzte Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2008: Am Ende des Jahres 2008 erhielten etwa 46 000 Menschen Kriegsopferfürsorge. Die Ausgaben hierfür lagen bei rund 0,5 Milliarden Euro brutto. Auch bei der Kriegsopferfürsorge gehen Anzahl der Empfänger und Höhe der Ausgaben seit Mitte der Neunziger Jahre deutlich zurück.

Soziale Mindestsicherung in Deutschland

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