Neues Jahr, neue Regelungen - Teil 2
Der 01. Januar bringt viele gesetzliche Neuerungen mit sich. Was das neue Jahr für die Bundesbürger im Bereich Finanzen und Versicherung bedeutet, ist hier zusammengetragen.
Kfz-Steuer und -Versicherung
Steuerbefreiung
Die befristete Steuerbefreiung von maximal 150 Euro auf Erstzulassungen von Diesel-PKW, die der Euro-6-Abgasvorschrift entsprechen, ist beschränkt auf den Zeitraum 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013.
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Was als Pilotprojekt in Niedersachsen begann, gilt ab 2011 regulär in ganz Deutschland. Jugendliche können bereits mit 17 Jahren ihren Führerschein machen, wenn auf dem Beifahrersitz eine namentlich festgelegte Begleitperson mitfährt.
Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sowie mindestens fünf Jahre selber im Besitz eines Führerscheins sein und dürfen maximal 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Laut Statistik ist die Zahl der Unfälle und der Verkehrsdelikte bei den Teilnehmern am BF17-Projekt erheblich niedriger als die der 18- bis 23-Jährigen. Das wird von den Versicherungen belohnt. Für die jungen Fahranfänger werden entsprechend günstige Tarife angeboten.
Winterreifenpflicht
Die gesetzliche Winterreifenpflicht auf Deutschlands Straßen trat bereits im Dezember 2010 in Kraft. Herrschen winterliche Verhältnisse (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte), darf man nur mit Reifen fahren, die das „M+S“-Symbol tragen.
Wer mit unzulässiger Bereifung angetroffen wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen. Werden durch die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt, riskieren Autofahrer 80 Euro Strafe sowie einen Punkt in Flensburg.
Im Hinblick auf die Kfz-Kaskoversicherung ist die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ wichtig. Verzichtet der Versicherer auf diese Einrede, muss der Unfallfahrer, der mit falscher Bereifung fuhr, keine Leistungskürzung befürchten. Ist ein solcher Verzicht nicht vertraglich geregelt, kann die Leistung abhängig vom Grad des Verschuldens gemindert werden.
Unfallversicherung – Betreuung für den Arbeitsschutz
Für Unternehmer ist vor allem eine Änderung in der gesetzlichen Unfallversicherung relevant: Ab 2011 gilt die DGUV-Vorschrift 2 zur Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie löst die bisherige BGV A2 ab.
Durch die Beratung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit soll Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorgebeugt werden. Die bisher vorgeschriebenen Einsatzzeiten, die sich nach Art und Größe des Unternehmens richteten, treten zugunsten von individuellen Leistungen in den Hintergrund.
Unternehmen mit
- bis zu 10 Beschäftigten können sich entweder selbst schulen lassen (alternative Betreuung) oder sich für die Regelbetreuung entscheiden. Diese besteht aus einer Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung.
- mehr als 50 Beschäftigten müssen sich auf Änderungen der Regelbetreuung einstellen. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten je Beschäftigten, bei denen es um grundlegende Aspekte des Arbeitsschutzes geht. Zu der Grundbetreuung kommt die betriebsspezifische Betreuung zu besonderen Risiken.
- 11 bis 50 Beschäftigten haben die Wahl zwischen alternativer und Regelbetreuung, wenn ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse keine geringere Beschäftigtenzahl als Grenze festgelegt hat.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Wie im Dezember 2010 beschlossen, soll die steuerliche Regelung von Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld soll mit 2011 einfacher sein. Nun muss das Einkommen des Kindes, bspw. während des Studiums oder der Ausbildung, nicht bei der elterlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt seit 2010 7.008 Euro pro Jahr. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 184 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind werden 190 Euro gezahlt. Bei mehr als drei Kindern erhalten Eltern für jedes weitere Kind 215,00 Euro. Das sind dieselben Werte wie 2010. Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld oder der Freibetrag der Familie mehr bringt (Günstigerprüfung).
Elterngeld
Wer bekommt Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die maximal 14 Monate für Kinder ausgezahlt wird, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden.
Besonders Hartz IV-Empfänger sind von den seit Januar 2011 geltenden Neuregelungen betroffen. Sie müssen nun komplett auf die 300 Euro Elterngeld verzichten. Grund ist das Haushaltsbegleitgesetz 2011. Dadurch wird das Elterngeld auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
Eine Ausnahme besteht allerdings: Elterngeldberechtigten Bezieher von ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, steht ab dem 01.01.2011 ein Elterngeldfreibetrag zu. Dieser entspricht dem Einkommen vor der Geburt, wird aber höchstens 300 Euro betragen. Bis zur Höhe dieses Freibetrags bleibt das Elterngeld dann unberührt.
Auch Besserverdienern (ab einem Jahreseinkommen von jeweils 250.000 Euro) wird das Elterngeld gestrichen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Hat man im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes 1.000 bis 1.200 Euro monatlich verdient, beträgt das Elterngeld 2011 67 Prozent des Einkommens. Bei einem Nettoverdienst von mehr als 1.200 Euro sind es 65 Prozent des Entgelts statt 67 Prozent.
Eltern von Mehrlingen können sich 2011 nicht nur über zahlreichen Nachwuchs, sondern auch auf ein aufgestocktes Elterngeld freuen. Das sind 300 Euro zusätzlich für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind.
Familien mit mehr als einem Kind erhalten 10 Prozent mehr Elterngeld, mindestens 75 Euro. Wenn das ältere Geschwisterkind das dritte Lebensjahr vollendet, erlischt dieser Zusatzanspruch wieder.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Geringere Einspeisevergütung
Betreiber von Photovoltaikanlagen mussten schon im vergangenen Jahr Senkungen der Einspeisevergütung hinnehmen, die durch Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) resultierten.
Für Photovoltaikanlagen, die ab 2011 in Betrieb genommen werden, gilt eine nochmals verringerte Vergütung. Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Vergütung im Vergleich zu den Sätzen von 2010 um 13 Prozent sinkt.
Neue Meldemöglichkeiten
Betreiber von PV-Anlagen können nun die Daten zur Anlage über das neue PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur (https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal) online mitteilen. Die herkömmliche Meldung über ein Formular per Brief, Fax oder E-Mail ist weiterhin möglich.
Gleitzonenfaktor
Für Beschäftigte in der Gleitzone, also mit einem Verdienst von 400,01 Euro bis 800 Euro, gilt 2011 der neue Gleitzonenfaktor 0,7435.
Lohnsteuerkarte abgeschafft
Statt der farbigen Lohnsteuerkarte (LSK) im A5-Format soll 2011 das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren eingeführt werden. Daher wurde vergangenes Jahr keine LSK für 2011 verschickt. Bis zur vollständigen Umstellung auf das elektronische Verfahren behält die LSK 2010 übergangsweise noch ihre Gültigkeit. Die Karte darf also noch nicht vernichtet werden.
Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die alte Lohnsteuerkarte dem neuen Arbeitgeber ausgehändigt werden.
Änderungen in der Steuerklasse oder den Kinderfreibeträgen sind unverzüglich dem Finanzamt am Wohnort zu melden. Wird 2011 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte benötigt, gibt es vom zuständigen Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte.
Arbeitszimmer absetzbar
Das heimische Arbeitszimmer ist seit diesem Jahr wieder steuerlich absetzbar. Bis zu 1.250 Euro können geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein alternativer Arbeitsort zur Verfügung steht.