Neues Jahr, neue Regelungen - Teil 3
Neben neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung, dem Wegfall der Lohnsteuerkarte aus Karton und der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers bedeutet das neue Jahr noch einige weitere, vor allem, steuerliche Änderungen für Verbraucher und Unternehmen.
Altersvorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung und Basisrente
Beiträge zur Altersvorsorge, bspw. zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Basisrente, auch Rüruprente genannt, werden 2011 zu einem höheren Satz steuermindernd berücksichtigt. 72 Prozent der Gesamtbeiträge können steuerfrei gestellt. Das sind 2 Prozentpunkte mehr als im vergangenen Jahr. Die Grenze für diese Begünstigung liegt bei 20.000 Euro je Steuerpflichtigem.
Riesterrente
Für Arbeitslosengeld II (ALG II)-Empfänger besteht zwar keine Rentenversicherungspflicht mehr. Doch ihr Anspruch auf die Förderung zur Riesterrente erlischt damit nicht. Nach dem Jahressteuergesetz 2010 sind auch diejenigen Personen zulageberechtigt, die
- eine Anrechnungszeit wegen des ALG II-Bezugs in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und
- unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit zulageberechtigt waren.
Umsatzsteuererklärung
Nicht nur die Lohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches Verfahren verdrängt, auch die Umsatzsteuererklärung soll künftig elektronisch übermittelt werden.
Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Erklärung für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen.
Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer sich für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten einen Handwerker ins Haus kommen lässt, kann nach § 35a Absatz 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) eine Steuerermäßigung für die Kosten beantragen. 20 Prozent der Aufwendungen, aber maximal 1.200 Euro können dabei berücksichtigt werden.
Laut § 35a EStG gilt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen eingeschränkt. Nur wenn nicht bereits öffentlich gefördert werden diese Dienstleistungen begünstigt. Damit soll Doppelförderung vermieden werden.
Steuerfreibetrag im Ehrenamt
Ab Januar 2011 können ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger von einer Steuerbefreiung auf ihre Aufwandsentschädigung von höchstens 2.100 Euro pro Jahr profitieren. 2010 lag die Grenze bei 500 Euro.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Werden die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Entgeltumwandlung finanziert, besteht eine Steuerbegünstigung für Arbeitnehmer für deren Anteile an ihrem Unternehmen. Die entsprechende Regelung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2009 in Kraft. Dadurch ist auch für 2009 die Entgeltumwandlung bei der steuerlichen Förderung möglich.
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Erbschaftsteuerrecht
Das Jahressteuergesetz 2010 sorgt für eine Gleichstellung der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht gegenüber Ehegatten. Durch die Zuordnung zur Steuerklasse I erhalten sie neben dem jeweiligen Ehegattenfreibetrag auch den günstigeren Steuertarif für Ehegatten. Dies gilt rückwirkend ab dem 01. August 2001.
Der entsprechende Erbschaftssteuersatz gestaltet sich, wie folgt:
steuerpflichtiger Erwerb (§ 10 ErbStG) bis einschließlich (in Euro) |
Prozent |
75.000 | 7 |
300.000 | 11 |
600.000 | 15 |
6.000.000 | 19 |
13.000.000 | 23 |
26.000.000 | 27 |
über 26.000.000 | 30 |
Grunderwerbsteuerrecht
Neben dem Erbschaftssteuerrecht ändert sich auch das Grunderwerbsteuerrecht für eingetragene Partnerschaften. Nach § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kann auch ein Lebenspartner ein Grundstück grunderwerbsteuerfrei auf seinen Partner übertragen. Dies gilt für alle Erwerbsvorgänge ab dem 14. Dezember 2010.
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