Broschüre mit Hinweisen zum Versicherungsschutz erschienen
Gehen Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit vorübergehend ins Ausland, so sind sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Auslandsaufenthalte von Auszubildenden können auf verschiedene Arten organisiert werden. Versicherungsschutz besteht entweder über den Ausbildungsbetrieb oder über die Berufsschule. Entscheidend ist, dass der Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses darstellt und dem Ausbildungsziel dient. Der Ausbildungsbetrieb oder die Bildungsstätte müssen den Aufenthalt im Ausland befürworten. Das heißt, der Auszubildende muss weiterhin den Weisungen des inländischen Ausbildungsbetriebes unterliegen. Halten sich Auszubildende aus schulischem Anlass im Ausland auf, und ist der Auslandsaufenthalt von der Bildungseinrichtung organisiert, besteht ebenfalls Unfallversicherungsschutz.
Versichert sind dann alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Besuch der ausländischen Bildungseinrichtung oder der praktischen Tätigkeit liegen. Dies schließt die jeweilige An- und Abreise mit ein. Nicht versichert während der Zeit im Ausland sind alle Freizeitaktivitäten und privaten Besorgungen.
Alle wichtigen Informationen rund ums Thema enthält die neue Broschüre "Sicher im Ausland - Auszubildende" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, die Art der versicherten Tätigkeiten und Hinweise dazu, was zu tun ist, wenn im Ausland ein Unfall passiert. Sie richtet sich an Auszubildende und ihre Ausbilder in betrieblichen oder schulischen Ausbildungsstätten.