In Deutschland gibt es immer wieder kleinere und größere Beben – vor allem entlang des Rheingrabens. Sogar Beben mit der Stärke 6,0 und mehr wurde in den vergangenen Jahrhunderten in Deutschland gemessen.

Bislang wurden nicht viele Naturrisiken von einer Standardgebäudeversicherung abgedeckt. Das soll sich nun ändern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt den Versicherungsunternehmen, die Wohngebäudeversicherung ab sofort inklusive Naturgefahrenschutz anzubieten (versicherungsbote.de berichtete).
Somit können Wohngebäude unter anderem gegen Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsch versichern, und zwar ohne eine zusätzliche Absprache zur Elementarschadenversicherung.

Für Versicherte im Erdbebengebiet dürfte Paragraf 4 in den GDV-Musterverträgen von besonderem Interesse sein. Darin geht es bei die versicherten Naturgefahren und -schäden, zu denen auch Erdbeben zählen (§ 4 Abs. 1).

Hier kann der Mustervertrag mit den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen heruntergeladen werden.