Datenverlust - zahlt die Versicherung?
In den letzten Wochen häufen sich die spektakulären Fälle, in denen Hacker in fremde Computer eindringen und Daten stehlen, löschen oder verändern. Gerade erst haben Hacker aus China zwei Ministerien der kanadischen Regierung angegriffen mit dem Ziel, Passwörter zu stehlen. Zuvor sind Unbekannte mehrfach in das Computernetzwerk der Technologiebörse Nasdaq eingedrungen. In einem anderen Fall haben zwei junge Deutsche Musikdateien von Computern von Musikstars wie Lady GaGa und Justin Timberlake heruntergeladen und weiterverkauft.
Doch es sind nicht immer nur Großkonzerne oder Prominente, die um die Sicherheit oder Unversehrtheit ihrer Daten fürchten müssen. Auch für mittelständische Betriebe steigen die Gefahren. Ihnen helfen Spezialversicherungen wie die "Gothaer Elektronikversicherung". Werden Daten oder Programme infolge versicherter Gefahren wie zum Beispiel Feuer, Diebstahl oder Leitungswasser vernichtet, zahlt der Kölner Versicherer die Kosten für das Wiederaufspielen oder die Wiederherstellung der Daten.
„Das gilt ebenso, wenn Daten versehentlich oder durch Bedienungsfehler gelöscht werden, Hacker Computer angreifen und Daten zerstören oder wenn sich Mitarbeiter durch gezieltes Verändern oder Löschen der Daten am Chef rächen wollen“, erläutert Franz Horsthemke, Experte für die Elektronik-Versicherung des "Gothaer"-Konzerns.
Der Kunde wird ebenfalls entschädigt, falls die Daten Folge durch Über- oder Unterspannung gelöscht werden, durch Blitzeinwirkung oder einen kurzfristigen Stromausfall.
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„Wichtig für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes ist, dass der Kunde regelmäßig eine Sicherungskopie aller wichtigen Daten erstellt und diese an einem separaten Ort aufbewahrt“, betont Horsthemke. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung im Versicherungsfall – wie bei den meisten Versicherern üblich - verweigern.
„Außerdem sollte er ständig seine Antivirenprogramme und Firewalls aktualisieren. Denn Schäden durch Daten und Programme mit Schadenfunktion wie Trojanern, Viren, und Würmern sind nicht mitversichert“, so Horsthemke.
Auch gegen den reinen Datendiebstahl – wie im Fall von Lady Ga-Ga und Justin Timberlake – muss sich der Computernutzer selber schützen. „Hier helfen entsprechende Zugangsbeschränkungen und die Verwendung von Codewörtern oder Kopierschutz“, sagt Horsthemke.
Privatkunden sollten ihre Hausratversicherung überprüfen. Alte Verträge sehen einen Ersatz für Datenverlust in der Regel nicht vor. Aber die Zeiten haben sich geändert. Heute hat der Computer für viele Menschen einen extrem hohen Stellenwert – für sie ist er mittlerweile sowohl die Hauptablage, als auch das wichtigste Unterhaltungsmedium. Ob es um die Fotos vom letzten Urlaub, wichtige Rechnungen, Nachweise oder Kaufbelege geht – sie alle liegen digitalisiert auf dem hauseigenen Rechner. Eine zeitgemäße Hausratpolice schließt den durch die Beschädigung von Hard- und Software verursachten Datenverlust mit ein. Voraussetzung: Der Schaden ist durch eine der versicherten Gefahren – Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm – verursacht worden. Bei der "Gothaer" können diese Schäden durch die Wahl der „Plus-Deckung“ eingeschlossen werden.