Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, im Ruhestand nichts mehr an das Finanzamt zahlen zu müssen. Tatsächlich ist es so, dass immer mehr Rentner ihre Einkünfte zu versteuern haben. Doch wer genau ist nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben abgabepflichtig?
Geregelt ist das im Alterseinkünftegesetz, das im Thema des Monats unter www.swisslife.de/alterseinkuenftegesetz beleuchtet wird.
Während es in Teil 1 vom Februar um die finanziellen Auswirkungen bei Arbeitnehmern ging, erklärt Swiss Life in Teil 2 vom März, was für Ruheständler steuerrechtlich gilt, nennt hilfreiche Tipps und veranschaulicht durch Rechenbeispiele die finanziellen Folgen der Regelung.
Bis 2005 mussten nur vergleichsweise wenige Ruheständler Steuern zahlen. Beispielsweise diejenigen, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung hatten. Durch den schrittweisen Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung der Bezüge im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes sind nun deutlich mehr Rentner dazu angehalten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich Abgaben zu entrichten sind. Das hängt von zahlreichen Faktoren ab, etwa vom Familienstand, von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder etwaigen steuerlichen Abzugsbeträgen.
Welche Einkünfte angegeben werden müssen, welche Ausgaben man als Rentner absetzen kann und welche Rolle die Rentenhöhe spielt, wird im 2. Teil des Vorsorge-Know-how Themas „Alterseinkünfte und Steuern“ erklärt. Im Zweifel können bei Versäumnis Nachzahlungen und sogar Bußgelder fällig werden. Umso wichtiger, sich gründlich über das Alterseinkünftegesetz und dessen Auswirkungen zu informieren. Denn irgendwann ist jeder ein Ruheständler.