Leistungsmängel bei Lockangeboten
In der April-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" werden die Lockangebote privater Kranken-Versicherungen thematisiert. Arzthonorare werden beispielsweise nur bis zu einem niedrigen Gebührensatz erstattet. Berechnet der Arzt mehr, zahlt der Patient drauf. Für die Zähne gibt es niedrige jährliche Obergrenzen, eine Psychotherapie ist oft nicht drin, oder Heilmittel wie Krankengymnastik werden nicht übernommen.
Privat krankenversichert für 100 Euro im Monat? Das kann man haben, hat aber zum Teil gefährliche Abstriche bei den Leistungen. Sich einzureden, man sei ja gesund und brauche keine umfassenden Versicherungsleistungen wie zum Beispiel Krankentagegeld ist menschlich, aber falsch, schreibt Finanztest. Wer nur auf den Beitrag achtet, läuft Gefahr, im Fall der Fälle kräftig draufzuzahlen. Denn alle Leistungen, die die Versicherung nicht übernimmt, muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Leistungen im Krankheitsfall nachzuversichern ist nicht möglich. Auch einen hohen Selbstbehalt können Versicherte später in der Regel nicht mehr senken, wenn sie erkrankt sind.
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Und auch der günstigste Tarif bleibt auf Dauer nicht so günstig wie beim Vertragsschluss. Da sich die Beiträge im Laufe der Zeit vervielfachen werden, rät Finanztest, nur in die Private zu wechseln, wenn man regelmäßig so viel Geld sparen kann, dass man die hohen Beiträge auch im Alter aufbringen kann. Um gefährliche Leistungslücken zu vermeiden, sollte auch ein günstiger Tarif mindestens die Leistungen im Umfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.