Anlageentscheidungen nicht emotional treffen
Das Atomunglück in Japan sorgt in Deutschland für Entsetzen – zu Recht. Es sorgt aber gleichzeitig auch für einen Hype um Aktien von Solarenergie-Unternehmen. „Völlig zu Unrecht“, sagt Dr. Holger Schmitz, Vorstand der "Schmitz & Partner AG" „Solarenergie-Titel können sich aktuell noch nicht behaupten. In frühestens zehn Jahren werden diese Aktien interessant sein.“ Der Vermögensverwalter empfiehlt Anlegern, weder mit noch gegen die Herde zu investieren, sondern stattdessen Ruhe zu bewahren: „Der Fokus sollte weiterhin auf der langfristigen Anlagestrategie liegen.“ Aktien der heimlichen Gewinner am Aktienmarkt, den sogenannten „Hidden Champions“, dazu physisches Gold und physisches Silber, werden nach Ansicht von Schmitz zum langfristigen Anlageerfolg führen.
Der Vermögensverwalter ist sich sicher, dass aktuell kein Solarenergie-Unternehmen in der Lage ist, sich am Markt zu behaupten. Denn es sei illusorisch zu glauben, dass ganz Deutschland zu diesem Zeitpunkt rein von erneuerbaren Energien versorgt werden kann. „Weniger als zehn Prozent unserer Energie stammt derzeit aus Sonne, Wasser und Wind. Daher müssten zusätzlich Kohlekraftwerke neu eingesetzt werden – die sind alles andere als umweltfreundlich. Darüber hinaus werden auch nicht alle Deutschen bereit dazu sein, eine Verdopplung oder Verdreifachung der Strompreise in Kauf zu nehmen.“ Eine Anlage in Solarenergie-Titel hält Schmitz deshalb zu diesem Zeitpunkt für absolut unbegründet. „In frühestens zehn Jahren wird die Zeit der Solarenergie-Werte kommen“, ist Schmitz überzeugt.
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Auf die Marktmacht der Unternehmen kommt es an
Für langfristig orientierte Anleger, die nicht darauf warten möchten, sondern die ihr Vermögen jetzt anlegen wollen, hat Schmitz drei Anlageempfehlungen: Aktien, physisches Gold und physisches Silber. Diese Anlageklassen werden nach Ansicht von Schmitz zu langfristigem Anlageerfolg führen. „Ein überdurchschnittliches Aufwärtspotenzial sehe ich insbesondere für Aktien von Unternehmen, die zwar nicht im Fokus der Berichterstattung stehen, aber genug Marktmacht besitzen, um Preissteigerungen an die Kunden weitergeben zu können. Diese sogenannten „Hidden Champions“ zeichnen sich darüber hinaus durch eine solide Bilanzstruktur mit einer hohen Eigenkapitalquote aus“, so Schmitz.
Diese Anlageperlen lassen sich in den unterschiedlichsten Branchen finden. Zu den Favoriten von Schmitz zählen der weitestgehend unbekannte Schweizer Fleischverarbeiter Bell, der Haushaltswarenhersteller Metall Zug sowie das auf Land- und Spezialmaschinen fokussierte Unternehmen Bucher Industries. „Die Bucher Industries AG beispielsweise ist in einigen Teilsegmenten des Maschinenbaus weltweit führend. Trotzdem ist das Unternehmen mit seiner Marktmacht und seiner hohen Eigenkapitalquote der breiten Anlegermasse noch relativ unbekannt. Das ist ein Hidden Champion mit unheimlich hohem Potenzial“, erläutert Schmitz.
Weitere Preissteigerungen bei Gold und Silber zu erwarten
Ebenfalls sehr optimistisch ist der Vermögensverwalter in Bezug auf physisches Gold und Silber: „Die beiden Edelmetalle gehören in jedes Portfolio“, sagt er. „Sie bringen zwar keine Zinsen, und ihre Lagerung kostet Geld. Aber sie sind ein adäquates Mittel, um die Kaufkraft zu schützen.“
Eine Blase sieht Schmitz bei den beiden Rohstoffen nicht. Im Gegenteil: „Der Anteil derjenigen Menschen, die heute in Gold und Silber investiert sind, ist noch viel niedriger als beispielsweise zu Beginn der achtziger Jahre. Damals waren es rund 20 Prozent der Deutschen – heute sind es lediglich zwei Prozent. Bei Gold und Silber werden wir noch Preissteigerungen sehen, die vielen Anlegern aktuell unvorstellbar scheinen.“
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Vor allem der Silberpreis hat nach Ansicht des Experten noch ein hohes Steigerungspotenzial. „Während die Bundesregierung theoretisch die Möglichkeit hat, den privaten Goldbesitz zu untersagen, um einen sehr starken Preisanstieg zu mildern, ist ein Silberverbot in Deutschland unmöglich. Denn das silberne Industriemetall wird als elektrischer Leiter in nahezu jedem Auto, Kühlschrank oder Computer unwiederbringlich verbaut. Und der Besitz von diesen Gegenständen kann keinesfalls verboten werden“, erläutert Schmitz.