Der Versicherungsspezialist für Oldtimer weist darauf hin, dass eine solche Bewertung im Schadenfall als Grundlage zur Wertermittlung durch den Versicherer dient. Liegt kein entsprechendes Gutachten vor, ist es in der Schadenermittlung mitunter unmöglich den tatsächlichen Wert des Oldtimers zu eruieren und somit schwierig, den entstandenen Schaden adäquat zu ersetzen.

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Wertentwicklung im Blick behalten

Für eine allgemeine Versicherungsbewertung sollten Oldtimergutachten bei Vertragsabschluss nicht älter als 24 Monate sein. Gut gepflegte Oldtimer haben nicht selten ein attraktives Wertentwicklungspotenzial.
Damit der aktuelle Wert auch dokumentiert wird, sollte dies dem Versicherer bei signifikanten Wertveränderungen auch zwischenzeitlich in einem neuen Gutachten mitgeteilt werden. Um eventuelle höhere Werte von Oldtimerfahrzeugen "abzufedern", ist bei der Zurich Oldtimerversicherung eine Vorsorgeversicherung von 10 Prozent beinhaltet.

Fahrzeug-Eigner können bei einer Zurich Oldtimerversicherung zusätzlich selber entscheiden, ob sie den Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert ihres Oldtimers versichern möchten.