Im Laufe des Jahres 2010 wurden beim Bund rund 2 800 Beamte und Beamtinnen in den Ruhestand versetzt (- 8% gegenüber 2009). Dieser relativ starke Rückgang der Neupensionäre und -pensionärinnen ist weitgehend demografisch bedingt: Im Jahr 2010 erreichte der geburtenschwache Jahrgang 1945 die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. In diesem Alter gingen 2010 rund 1 300 Beamte und Beamtinnen in Pension (47% aller Pensionierungen), im Jahr 2009 waren es noch 1 700.

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Die Möglichkeit, mit 63 Jahren auf Antrag unter Hinnahme von Pensionsabschlägen in den Ruhestand einzutreten, nutzten im Jahr 2010 rund 10 Prozent der neupensionierten Beamten und Beamtinnen des Bundes. Der Anteil der Pensionierungen mit 60 Jahren auf Antrag wegen Schwerbehinderung lag bei rund 7 Prozent. Knapp 17 Prozent wurden wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Etwa 19 Prozent der Pensionierungen entfielen auf Personen, die eine besondere Altersgrenze - also eine vorgezogene Regelaltersgrenze - erreicht hatten, wie sie etwa im Bereich der Bundespolizei und der Feuerwehr der Bundeswehr gilt.

Bei den Berufssoldaten und -soldatinnen wurden im Jahr 2010 wie im Vorjahr rund 2 300 Personen in den Ruhestand versetzt. 88 Prozent davon hatten die bei der Bundeswehr geltenden besonderen Altersgrenzen erreicht, 10 Prozent nutzten Vorruhestandsregelungen, weniger als 2 Prozent schieden wegen Dienstunfähigkeit aus.