Seit 2010 müssen Rürup-Verträge zertifiziert werden, damit die Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können. Da nicht alle Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, schicken die Anbieter ihren Kunden Korrekturen zu. Diese sollen unterschrieben zurückgesandt werden. Wer sich mit den Anpassungen nicht einverstanden erklärt, verliert seine Steuervorteile, warnt der BdV.

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Thorsten Rudnik: „Rürup-Sparer sollten kontrollieren, ob die Anbieter ihnen weitere Änderungen, die nicht zertifizierungsrelevant und nachteilig für sie sind, unterjubeln. Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen.“

Veränderungen werden meist notwendig, wenn der Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüberhinausgehende Zahlungen gestrichen werden. Das gilt beispielsweise für die „Soforthilfe“: War bisher ein Kapitalbetrag vereinbart, der sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird, entfällt dieser jetzt.

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Thorsten Rudnik kritisiert: „Solche Kürzungen des Leistungsumfanges sind zwar notwendig, um die Steuervorteile weiterhin zu bekommen. Die Versicherer halten es aber nicht für erforderlich, auch die Beiträge zu reduzieren. Gegen diese Benachteiligung wird der BdV vorgehen.“