Wie „versicherungstip“ in seiner Ausgabe vom 03.05.2011 berichtet, mache die Generali-Tochter von einem Vertrags-Passus Gebrauch, der die Betreuungscourtage bei Central verlustgefährdet stellt. Bei dem fraglichen Textabschnitt handelt es sich um folgenden Absatz: „Der Versicherungsmakler erhält für die Betreuung des von ihm selbst vermittelten [Bestandes] jeweils ab dem zweiten Versicherungsjahr eine Betreuungscourtage, sofern zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt eine Courtagezusage besteht.“ Diese könne „jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist“ beendet werden.

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„versicherungstip“ rät, die Courtagezusage auf solche Fallstricke zu prüfen und gegebenenfalls die Central dazu aufzufordern, die strittige Voraussetzung ,des Bestehens einer Courtagezusage zum jeweiligen Abrechnungszeitraum‘ zu streichen.

Doch längst nicht alle Makler sind davon betroffen. So enthält die Kooperationsvereinbarung der Invers GmbH keine solche bedenklichen Klauseln. Wird der Bestand des Maklers unter der Courtagezusage der Invers mit der Central Krankenversicherung geführt, ist die Central im Bezug auf Bestandscourtagen ein verlässlicher Partner, teilte der Pool heute mit.