Kinderunfallversicherung - welche Leistungen garantiert sein sollten
Jedes Jahr verletzen sich in Deutschland rund zwei Millionen Kinder bei Unfällen. Dabei geschehen laut Informationszentrum der deutschen Versicherer etwa 80 Prozent der Unfälle zu Hause oder in der Freizeit. Auch wenn Geld das kranke Kind nicht wieder gesund macht, so hilft eine finanzielle Absicherung doch mit den Folgen zu leben. Eine private Kinderunfallversicherung ist deshalb eine sinnvolle Police – so schätzt das auch der Bund der Versicherten (BdV) ein.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich die Schäden auf den Schulwegen und während der Schulzeit ab. Da die meisten Unfälle aber im Haushalt und während der Freizeit passieren, bietet sie somit keinen ausreichenden Schutz. Eine Kinderunfallversicherung schließt diese Lücke und ermöglicht es auf Wunsch auch für eine lebenslange Erwerbsunfähigkeit des Kindes vorzusorgen. Auf folgende Leistungen ist in den Verträgen besonders zu achten:
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Verschluckungen, Vergiftungen, Impfunfälle und Insektenstiche sollten mitversichert sein. Gerade kleine Kinder sind besonders gefährdet – weshalb manche Anbieter diese Leistungen bewusst ausschließen.
Rooming-in-Leistungen ohne Altersbegrenzung garantieren, dass die Eltern ihr Kind besuchen können, falls es für längere Zeit im Krankenhaus behandelt wird. Der Versicherer zahlt in der Regel eine feste Tagespauschale über einen Zeitraum von bis zu 100 Tagen hinweg.
Schulausfallgeld : verpasst das Kind aufgrund eines Unfalles längere Zeit den Schulunterricht und verliert im Lernstoff den Anschluss, so garantiert das Schulausfallgeld, dass ein Nachhilfelehrer finanziert werden kann.
kosmetische Operationen: Gerade bei Jugendlichen können kleine Schönheitsfehler zu großen Komplexen führen. Inwiefern man bereit ist, unfallbedingte Schäden kosmetisch korrigieren zu lassen, müssen Eltern und Kinder jedoch in Rücksprache mit Fachärzten und Psychologen entscheiden.
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Mögliche Zusatzleistungen wie ein Krankenhaustagegeld, eine monatliche Unfallrente sowie Bergungskosten können zusätzlich einen Anreiz zum Abschluss einer Kinderunfallversicherung bieten, führen aber gleichfalls dazu, dass die Policen deutlich teurer werden. Eltern sollten darauf achten, dass die garantierte Versicherungssumme mindestens 200.000 Euro beträgt und eine beitragsfreie Weiterführung bei Tod des Versicherungsnehmers möglich ist: stirbt der Versicherungsnehmer, in diesem Falle meist die Eltern, bleibt dann der Versicherungsschutz für das Kind ohne weitere Beitragszahlung bis zum 18. Lebensjahr bestehen.
Ute Bachmann