Abschließbar ist ab sofort ein individuelles Monatsgeld für jede Pflegestufe. Bei PFLEGEprivat kann zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden und so der Versicherungsschutz auf das private Umfeld abgestimmt werden.

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Eine Anwartschaftsversicherung für einzelne Pflegestufen sichert die spätere Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung, solange noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Neu ist, dass Demenz mitversichert werden kann. Für unfallbedingte Pflegebedürftigkeit kann eine Einmalleistung zwischen 1.000 und 10.000 Euro vereinbart werden.

Besonderheiten der neuen PFLEGEprivat-Tarife: Ab Pflegestufe 1 ist der Pflegebedürftige von den Beitragszahlungen befreit. Bis zum 70. Lebensjahr erhöht die SDK das monatliche Pflegegeld alle 2 Jahre um 5 Prozent. Wer auch nach dem 70. Lebensjahr eine wertbeständige Anpassung wünscht, wählt die Option auf lebenslange Dynamisierung. Auch im Pflegefall, wenn gar keine Beiträge mehr bezahlt werden, erhöht sich das Pflegegeld alle zwei Jahre um 5 Prozent. Die SDK verzichtet auf Wartezeiten und bietet europaweiten Versicherungsschutz.