200.000 Euro bar in Falschgeld umgetauscht
Lässt sich ein Geldjongleur im Ausland für 200.000 echte Euro falsche englische Pfunde im angeblichen Gegenwert von 338.000 Euro andrehen, muss für den Schaden nicht noch sein Anwalt aufkommen, weil der von dem dubiosen Bargeld-Deal angeblich nicht abgeraten habe. Selbst wenn der von den Devisengaunern in seiner Gier übers Ohr Gehauene sich nachweislich auf einen anwaltlichen Beratungsvertrag berufen kann, ist damit noch lange nicht der notwendige Beweis erbracht, dass der Jurist das riskante Devisentauschgeschäft auf Nachfrage seines Mandanten tatsächlich als "üblich und nicht zu beanstanden" eingestuft habe. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hingewiesen (Az. 11 U 150/10) und den beratenden Anwalt von jeglicher Haftung freigesprochen.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, erklärte der in Schleswig-Holstein lebende Finanzierungsexperte, dass er in Mailand bei Immobiliengeschäften jemanden kennengelernt hatte, der ihm dann telefonisch anbot, die sechsstellige Euro-Summe mit beträchtlichen Aufschlag vor Ort in Pfund- oder Dollarnoten umzutauschen. Als er seinen Anwalt wegen dieses Deals um Rat bat, habe der ihm sogar noch geraten, das Geld im Kofferraum hinter dem Reserverad zu verstauen und nicht über die Schweiz, sondern über Österreich zu fahren, weil dort die Bargeldkontrollen weniger streng seien. Es sei unwahrscheinlich, dass die angebotenen Devisen aus dubiosen Quellen stammten, allenfalls handle es sich um Schwarzgeld.
Anzeige
Eine Darstellung, die der Anwalt allerdings vehement bestritt. Und die auch das Gericht nicht überzeugen konnte - trotz oder gerade wegen des Detailreichtums. "Zumal sich der Mann und seine ebenfalls vernommene Frau in immer mehr Widersprüche und Erinnerungslücken zur Abwicklung des dann so kläglich in die Hosen gegangenen Devisentauschgeschäftes in Italien verwickelten", erklärt Rechtsanwältin Daniela Sämann (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Jedenfalls konnte der Mann vor Gericht nicht beweisen, dass der Anwalt seine Beratungspflichten verletzt hatte. Er blieb schließlich zu Recht nicht nur auf dem Berg von Falschgeld, sondern auch noch auf den Prozesskosten sitzen.