„Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 100 Millionen Euro aus den Ausgleichsfonds sind als Budget für die Erleichterungs- und Integrationsmaßnahmen vorgesehen. Diese erstrecken sich auf ganz unterschiedliche Bereiche wie etwa den Arbeitsmarkt, Mobilität, Bildung, Kultur und Freizeit oder Prävention.

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Aktionsplan für bessere Berufschancen

Im Bereich „Arbeit und Beschäftigung“ sollen beispielsweise ab September 2011 bis zu 10.000 schwerbehinderte Jugendliche durch sonderpädagogische Maßnahmen intensiv auf das Berufsleben vorbereitet werden. Außerdem sollen 1.300 betriebliche Ausbildungsplätze für junge und 4.000 Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen geschaffen werden. Hierfür sind insgesamt etwa 55 Millionen Euro eingeplant.

Ebenfalls ab September führt die Bahn eine einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbhinderten Menschen ein und verspricht lückenlose Freifahrten im Nahverkehr.

Das Konzept der Inklusiven Bildung sieht vor, sonderpädagogische Förderungsmaßnahmen neu zu überdenken. „Kindergärten und -tagesstätten, Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung sollen alle Menschen von Anfang an in ihrer Einzigartigkeit und mit ihren individuellen Bedürfnissen in den Blick nehmen und fördern“, so der Wortlaut im Nationalen Aktionsplan.

Gesetzliche Krankenkassen stärker engagiert

Gerade der Bereich der Prävention und Gesundheitsversorgung trägt wesentlich dazu bei, dass Behinderte am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können. Dabei sind die Gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen mit Ausgaben von über 6 Milliarden Euro jährlich (2008) der Hauptfinanzierungsträger für Präventionsleistungen in Deutschland.

Der Zugang zu einer privaten Krankenversicherung ist hingegen durch § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geregelt. Der Ausschluss wegen einer Behinderung ist demnach unzulässig, es sei denn, diese beruht auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation.

So gibt es seit dem 1. Januar 2009 für behinderte Menschen die grundsätzliche Möglichkeit, sich in den privaten Krankenversicherungen zum Basistarif zu versichern. Nach wie vor sind Behinderte jedoch schwerpunktmäßig in der gesetzlichen Krankenkasse organisiert. So ist der Basistarif mit seinem eingeschränkten Hilfsmittelkatalog und niedrigen Honorarsätzen ein Angebot, von dem Behinderten eher abzuraten ist.

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Versicherungswirtschaft in der Pflicht

Damit der Zugang zur Gesundheitsversorgung barrierefrei bleibt bzw. wird, sieht der Aktionsplan die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Ärzteschaft vor, welches 2012 in einem Gesamtkonzept zur Umsetzung vorliegen soll. Zugleich muss die Integration und zunehmende Barrierefreiheit ein wesentliches Thema der Versicherungswirtschaft werden. Noch vorhandene Ausschlussklauseln und und Sonderkonditionen gilt es nach Gleichbehandlungsprinzipien zu überprüfen.